Kann man im Schulbus sowas wie schwarzfahren?

4 Antworten

Sobald eine Person ohne eigenen gültigen Fahrschein unterwegs ist und auch nicht rechtmässig durch den Inhaber eines gültigen (Schüler)- Tickets als 2. Person mitgenommen werden kann / darf, so stellt Dies auch in einem Schulbus eine "Erschleichung von Dienstleistungen" ( u.g.s. : Schwarzfahren ) dar. Denn ein Schulbus ist auch ein öffentliches Transportmittel lediglich mit Einsatzzweck der "Schüler-Spezialverkehre". Es bleibt aber bei den allgemeinen Regelungen des ÖPNV .

Das ist schwarzfahren. Wenn ihr zsm nach der Schule im Bus einsteigt, würde ich gaaaanz freundlich  beim Busfahrer fragen, ob sie ausnahmsweise unentgeltlich mitfahren dürfte oder sie die Fahrt bezahlen muss. Dann seid ihr auf der sicheren Seite. LG 

Leider ja habe damals mit 11 sogetan als ob ich meine Fahrkarte verloren hätte und er meinte ach komm...

Kommt auf den Fahrer an aber er kann aufgrund der Steuergelder sein Geld verlieren und sein JOB und kaputte Busse können nicht repariert sein

Da solltest du mal in der Schule nachfragen. Die Frage ist nämlich, ob sie bei einer unerlaubten Mitfahrt im Falle eines Unfalls versichert ist.