Kann man einen 1kg-Goldbarren einfach so bei einem Goldschmied, o. ä. verkaufen oder macht man sich da verdächtig?

3 Antworten

der Gegenwert übersteigt die Meldegrenzen, der Goldschmied tut gut daran, sich hinreichend über die Vorschriften hinsichtlich Meldegrenzen und Geldwäsche zu informieren. Der Verkäufer sollte die Rechtmäßigkeit des Eigentums nachweisen können.

Man macht sich nicht verdächtig, aber der Ankäufer ist verpflichtet sich den Ausweis zeigen zu lassen .. und bei gewissen Verdachtsmomenten (nicht bei jedem Geschäft) aber z.B. wenn du auf Bargeld bestehst, dann muss er auch Meldung nach dem Geldwäschegesetz machen .. d.h. dein Finanzamt bekommt sofort eine Meldung und prüft ob es zweifel gibt, dass du rechtmässiger Besitzer bist .. also z.B. in den letzten Jahren genug verdient hast um in Gold zu investieren.

Goldschmiede kaufen normalerweise kein Barrengold, sondern bereits "vorverarbeitetes" Gold in Form von Drähten, Platten usw. Außerdem benötigen sie kein 999,9er Gold (Barrengold), sondern schmuckgeeignete Legierungen (750, 585, 333). Diese selbst in einer Werkstatt herzustellen ist unmöglich.