Kann man das Kennzeichen von einem Zweitwagen nehmen und auf ein anderes Auto von sich selber packen?
7 Antworten
Soweit mir bekannt, gibt es solche Wechselkennzeichen in der Schweiz.
In anderen Ländern ist das nicht zulässig und wird als Versicherungsbetrug gewertet. Da bin ich der gleichen Meinung, wie mmmmrat.
Danke für die Info. Ich kann mich wieder erinnern. Da war mal was. Aber die deutsche Variante ist längst nicht so gut und praktisch, wie die schweizer oder auch die österreichische Regelung. Darum habe ich diese Info damals wohl als nicht praktisch für mich mir nicht gemerkt.
Da gibt es bestimmte Vorschriften für. Das muß eingetragen und versichert sein.
Am besten an die Strassenbverkersbehörde wenden und der Versicherung Bescheid geben. Da gibt es irgendwelche Sonderregelungen.
Wen Du eins für dem Winter nimmst und eins für den Sommer, das ist einfacher. Zwei begrenzte Kennzeichen. Haste bestimmt schon gesehen.
Klar kannst du es machen. Ob es erlaubt ist, ist eine andre Frage. Du kannst nicht einfach das Kennzeichen von deinem Zweitwagen nehmen und es an einen anderen Auto packen. Dazu musst du es ummelden. Also den Zweitwagen abmelden und dann das andere Auto mit diesem Kennzeichen anmelden.
Wenn du jedoch ein Wechselkennzeichen hast, sieht es etwas anders aus. Das Wechselkennzeichen darf aber nur auf Fahrzeuge, die auch für das Wechselkennzeichen angemeldet sind.
Kennzeichen sind fahrzeuggebunden - versichert ist ausschließlich das Fahrzeug welches mit diesen Kennzeichenschildern zugelassen wurde.
wenn man ein Wechselkennzeichen hat - geht das.
man kann immer nur ein Fahrzeug nehmen und fahren.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/wechselkennzeichen/
gibt´s auch in Dland