Kann man das Jugendamt wegen nichts tun, verklagen?
Ich hatte einen Sohn, der Kontakt zu ihm wurde immer wieder von der Kindsmutter unterbunden.
Die Familie ist beim JA bekannt.
Ich wohne 500km entfernt und musste mich auf die Aussagen der Familie verlassen.
Meine Kind ging es angeblich immer gut und er soll glücklich gewesen sein und gut in der Schule.
Nun hat er sich das Leben genommen.
Und ich weiß nicht weiter...jetzt,wo es zu spät ist, wird gesagt das er gemobbt wurde und sehr unglücklich.
Die Mutter hat aber nichts unternommen um ihn aufzufangen.
Wenn sie doch beim JA bekannt war, warum wurde nicht gehandelt.
Hab ich Möglichkeiten,dagegen vor zu gehen?
2 Antworten
Herzliches Beileid! Das ist sicher keine leichte Situation für dich.
Das Jugendamt zu verklagen ist natürlich immer möglich. Um Erfolg zu haben, müsste man allerdings nachweisen können, dass grob fahrlässig oder absichtlich falsch gehandelt worden sei. Das dürfte sich als sehr schwierig bis unmöglich erweisen - und es macht deinen Sohn auch nicht wieder lebendig.
du hättest klagen können auf umgang. du hättest näher an die kindesmutter ranziehen können um regelmäßig kontakt zu haben. warum er sich das leben nahm hat nichts damit zu tun ob er eine gute oder schlechte kindheit hatte.
damit hat das jugendamt nichts zu tun. die entscheidung hat dein kind getroffen aus einem ihm selbst allein bekannten grund.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich weiß, das ihn das nicht zurück bringt.
Aber es soll auch niemanden anderes sowas durchmachen müssen.
Ich habe im nachhinein erfahren, das die kindsmutter, eine Familienhilfe vom Jugendamt gestellt bekommen hat.
Das macht es für mich, noch unbegreiflicher.