Kann man bei seiner ersten Miete/dem ersten Wohnungsbezug auch bei Untermiete eines Zimmers Erstaussattung beantragen?
Vielen Dank im voraus!
Zur Info: Ich bin 21, habe keine Erstausbildung und habe bald wieder einen Nebenjob.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Jobcenter, Recht
Ausbildungen kann man jederzeit absolvieren und Ja.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
deine Eltern sind da erstmal zuständig.