Kann man an einer IHK-Abschlussprüfung auch ohne Ausbildungsbetrieb teilnehmen, wenn man 3 Jahre die Berufsschule besucht hat?

1 Antwort

Man kann tatsächlich als Externer eine IHK-Prüfung ableisten - aber nur unter sehr engen Bedingungen. Der Besuch einer Berufsschulklasse, in welchem zu diesem Beruf gelehrt wird, reicht nicht aus und ist ohne Ausbildungsstelle auch nicht möglich.

Wer keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat, ist nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn er nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Eine einschlägige Berufstätigkeit liegt dann vor, wenn die für den betreffenden Beruf charakteristischen Arbeiten in der Praxis ausgeübt worden sind. Als charakteristische Arbeiten gelten die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen festgelegten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.

Quelle:

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Azubis/pruefungen/Zulassung_zur_Abschlusspruefung_in_besonderen_Faellen/670874