Kann man als Vermieter in seines vermieteten Mehrfamilienhauses selber Treppenhaus putzen, Garten pflegen und die Kosten auf Mieter umlegen?

2 Antworten

Der Vermieten kann Eigenleistungen machen und die umlegen, muss aber eine Rechnung erstellen

Alle Kosten, die in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, müssen immer belegbar sein, daher muss der Vermieter die tatsächlich ausgeführten Arbeiten immer schriftlich festhalten. Die Kosten, die er anschließend für seine Leistungen ansetzt, sollten nicht über den marktüblichen Preise liegen. Die Umsatzsteuer darf der Vermieter seinen Mieter jedoch nicht in Rechnung stellen.


deyo89 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 22:02

Danke für deine Antwort.

Weiß nicht ob ich darf das als Privatperson machen oder muss ich kleine Gewerbe öffnen und so Rechnung schreiben..? So habe ich mal gehört..

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Spiritoso  11.07.2024, 22:04
@deyo89

Konkret dürfen Sie bis zu 410 Euro im Jahr selbstständig verdienen, ohne dass Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Übersteigt der Gewinn diese Grenze, ist eine Gewerbeanmeldung aber Pflicht.

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deyo89 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 22:22
@Spiritoso

Ja das wird sicher 1000-2000€ sein. So muss ich kleine Gewerbe anmelden.

Dann soll ich Rechnung als Gewerbe auf Privatperson schreiben? Muss ich dann ein Bankkonto für Gewerbe öffnen?

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Geochelone  12.07.2024, 10:33
@Spiritoso

Diese Antwort ist falsch ! Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.

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deyo89 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 10:35

Ich habe bei mein zuständiges Finanzamt gefragt, und habe Info bekommen das ich darf nicht meine eigene Leistungen auf Mietern umlegen. Auch keine Rechnungen schreiben. Das wundert mich, weil Online gibt es viele Artikeln mit Bezug auf Gerichsentscheidungen, wo es steht das kan mann so machen.

Ich weiss jetzt nicht wer kann 100% sagen was richtig ist.

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Spiritoso  15.07.2024, 14:02
@deyo89

Das stimmt so nicht. Die haben Dir eine falsche Ausgkunft gegeben.

Wichtig bei der Entscheidung für oder gegen Eigenleistungen ist auch zu wissen, dass die Arbeitsstunden zwar auf die Mieter als Nebenkosten umgelegt, allerdings nicht bei den Werbungskosten in der Steureklärung berücksichtigt werden dürfen.

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deyo89 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:58
@Spiritoso

Muss ich mit Steuerberater reden. Wenn er das weißt. Weil das ist zu viel unterschiedliche Infos von alle Seiten.

Aber am Ende, auf Steuererklärung entscheidet Finanzamt, so darf man nicht falsch machen 🤔

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Ich möchte nur einen weiteren Aspekt einbringen, kann aber zur Lösung nicht wirklich beitragen.

Die genannten Arbeiten sind "haushaltsnahe Dienstleistungen", die auch Mieter steuerlich geltend machen können. Insofern bedarf es einer hieb- und stichfesten Abrechnung / Rechnung.