Kann man als Abgeschlossene Ausbildung als Pflegeassistenz in den Rettungsdienst und wenn ja was brauch ich dafür muss ich dann noch eine Ausbildung machen?

2 Antworten

Eine dementsprechende rettungsdienstliche Qualifikation, ist dafür zwangsläufig erforderlich. Im Wesentlichen gibt es hier den Rettungssanitäter und den Notfallsanitäter. Der Rettungssanitäter, stellt im juristischen Sinne keine anerkannte Berufsausbildung sondern eine Qualifizierung bzw. eine berufliche Weiterbildung dar, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Diese, ist in den meisten Bundesländern landesrechtlich geregelt, nicht jedoch durch ein entsprechendes Bundesgesetz und auch nicht in allen Bundesländern durch entsprechendes Landesrecht. Der Notfallsanitäter, ist dagegen eine richtige, dreijährige Berufsausbildung mit abschließender, insgesamt zehnteiliger staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV).

Der Rettungssanitäter, kommt in der Notfallrettung als zweite Person, d.h. als Assistenzperson des medizinisch verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW) zum Einsatz. Hierfür, ist neben der Qualifikation allerdings auch noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich, weil die zulässige Gesamtmasse von modernen Rettungswagen über 3.500Kg beträgt. Im qualifizierten Krankentransport, betreuen Rettungssanitäter hingegen eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die jedoch einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung bedürfen auf Krankentransportwagen (KTW). Notfallsanitäter, kommen entsprechend ihrem in §4 NotSanG definierten Ausbildungsziel als medizinisch verantwortliche Transportführer in der Notfallrettung auf Rettungswagen zum Einsatz und versorgen und betreuen eigenverantwortlich Notfallpatienten.

Beim Rettungssanitäter, könnte es sein, dass du einen Teil der Stunden erlassen bekommen würdest, wobei dies selbst hier unwahrscheinlich ist und auf jeden Fall das Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und der Abschlusslehrgang mit der Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter zu absolvieren wäre. Beim Notfallsanitäter, braucht man sich dagegen keine Hoffnungen zu machen. Hier bekommen selbst ebenfalls dreijährig ausgebildete, examinierte Pflegefachkräfte nichts anerkannt bzw. mit Glück nach viel Bürokratie mit der zuständigen Behörde nur die 80 Stunden auf der allgemeinen Pflegestation im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter. Das lohnt sich nicht und im Endeffekt, wird es auf die volle Ausbildung hinauslaufen. Die Ausbildungsziele sind einfach zu verschieden, als das hier großartig etwas angerechnet werden könnte.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experten DorktorNoth und Rollerfreake bestätigt

Nein, du brauchst entweder eine Ausbildung als Rettungssanitäter oder als Notfallsanitäter.