Kann man seiner Waffe beim Schützenbruder dauerhaft aufbewahren, der auch eine WBK besitzt?

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Nein!

Für kurze Zeiträume kann man seine Waffen anderen überlassen, aber nur zweckgebunden. Also wenn der andere mit der Waffe trainieren geht. Dazu muss von beiden Seiten ein Überlassungsschein unterschrieben werden, in dem der Ort, Zweck, Zeitraum usw. festgehalten ist.

Dauerhaft geht nicht, und zweckungebunden auch nicht. Dann wären eure beiden WBKs in Gefahr.

Überlassen für sichere Aufbewahrung ist kein Zweck.

In Berlin hat ein Sportschütze seine WBK verloren, weil er einem Bekannten, auch mit WBK, für den Urlaub den Wohnungsschlüssel + Schlüssel für den Waffenschrank überlassen hatte, damit dieser nach dem Rechten schauen konnte. Das wertete das Gericht als widerrechtliche Überlassung von Schusswaffen, die mit keinem anerkannten Zweck vereinbar war.

Ich habe gerade die Fristen für Sportschützen nicht zur Hand, aber die Waffe müßte sich derr Schützenbruder dann auf seine WBK eintragen lassen, da er die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waffe ausübt.

Vorab erst einmal Danke für eure Hilfe. Ich habe schon beim Ordnungsamt nach gefragt, ob es wirklich erlaubt ist oder nicht. Mir wurde gesagt, eine gemeinschaftliche Aufbewahrung ist nach §13 (10) AWaffV nur möglich, wenn die berechtigten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. 

Also es ist doch nicht möglich, wenn 2 Personen nicht unter dem selben Dach leben.

Wenn Dein Schützenbruder eine Waffenbesitzkarte hat und vertrauenswürdig ist und einen Tresor bzw. einen Waffenschrank hat, geht das. lg Lilo

Warum lässt Du sie nicht einfach im Tresorraum des Schützenvereins, macht mein Sohn immer so?