Vorab erst einmal Danke für eure Hilfe. Ich habe schon beim Ordnungsamt nach gefragt, ob es wirklich erlaubt ist oder nicht. Mir wurde gesagt, eine gemeinschaftliche Aufbewahrung ist nach §13 (10) AWaffV nur möglich, wenn die berechtigten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. 

Also es ist doch nicht möglich, wenn 2 Personen nicht unter dem selben Dach leben.