Kann Jugendamt auf Abtreibung bestehen?
Hallo ich habe eine Frage, es geht darum ich schreibe eine Geschichte in der es um eine junge Frau geht. Die von ihrem ex schwanger wird und ihre beste Freundin meint das sie nicht dazu in der Lage ist ein Kind zu bekommen. Sie wendet sich ans Jugendamt und diese kommen dann zu ihr. Kann das Jugendamt eine Abtreibung verlangen oder ihr das Kind nach der Geburt weg nehmen?
13 Antworten
Abtreibung: Nein, nein, nein und - nein.
Wegnehmen: Wenn gewichtige Gründe vorliegen, ja, definitiv. Das muss aber mehr sein, als die diffusen Aussagen einer Person.
Nein, verlangen kann niemand eine Abtreibung. Die Entscheidung liegt allein bei der werdenden Mutter. Sie könnte das Kind nach der Entbindung zur Adoption freigeben.
Das alles wird das Jugendamt nicht veranlassen. Aber hoffentlich wirken deren Vertreter auf die werdende Mutter ein, dass diese ihr Leben so gestaltet, dass das Kind so wenig wie möglich leiden muss, weil es keine Familie zur Verfügung hat.
Das Jugendamt kann auf gar keinen Fall eine Abtreibung verlangen. Realistischer ist es, wenn das Jugendamt das Kind in Obhut nimmt. Das geht natürlich nicht einfach so. Da muss schon mehr passieren, als das irgendeine Freundin denkt, dass sie keine gute Mutter ist.
Kann das Jugendamt eine Abtreibung verlangen
Nein, selbstverständlich nicht.
oder ihr das Kind nach der Geburt weg nehmen?
Nur, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dafür sind die Hürden aber sehr hoch.