Kann ich Studienstarthilfe beantragen?

2 Antworten

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienstarthilfe.php

Die „Studienstarthilfe“ von 1.000 Euro kann seit 2. September 2024 beantragt werden. Allerdings keineswegs von allen künftigen BAföG-Empfänger:innen, sondern nur für unter 25-jährige, die vor dem Studium Bürgergeld beziehen (oder ähnliche Leistungen). Die Studienstarthilfe gibt es ab Wintersemester 2024/2025.

Da Du bereits mehrere Semester studiert hast, besteht schon dem Grunde nach kein Baföganspruch mehr.

Wer kann die Studienstarthilfe des BAföG bekommen?

Die Hilfe ist nur zum Beginn des ersten Studiums zugänglich, wobei die/der zu Fördernde noch unter 25 Jahre alt sein muss.

Zusätzlich muss noch im Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistung erhalten worden sein (in der Regel selbst, bei einigen davon evtl. die Eltern):

  1. Bürgergeld (SGB II)
  2. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  3. Wohngeld (selbst oder als Haushaltsmitglied)
  4. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  5. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, Kapitel 3)
  6. Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kapitel 4)
  7. Leistungen nach SGB XIV, § 93 oder § 145 (dauerhaft Geschädigte bzw. Hinterbliebene von Gewalttaten, Vernachlässigung oder Impfschäden)

Nein, ist nicht mehr möglich da die Bedingung lautet "wer sich zum ersten Mal einschreibt" :(