Rente nach 45 Beitragsjahren und parallel dazu voll arbeiten, geht das?

6 Antworten

Hallo an Euch

Wie ich gerade in meinem Arbeitsvertrag gelesen habe, steht darin folgender Passus: "das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer sein 65 tes Lebensjahr vollendet hat oder indem seine Erwerbs- und Berufsunfähigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird. Das mit in 65 Jahren sollte noch diversen Anpassungen des Rentensystems nicht mehr gültig sein, jedoch wird mir der zweite Absatz einen Strich durch die Rechnung machen. Ich werde also wohl oder übel darauf verzichten müssen.

Als besonderes langjährig versicherter un BJ 59 darfst Du mit 64 Jahren und 2 Monaten ohne Abzug "in Rente".

Dazu kannst Du seit 2023 nebenbei noch unbegrenzt dazu verdienen.

Aber informiere Dich. Meines Wissens bekommst Du, wenn Du 100% Rente beziehst im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Wenn Du "nur" 99,9% Rente beziehst, bekommst Du Lohnfortzahlung.

Und Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Den Arbeitgeber würde ich mindestens rechtzeitig informieren. Ob Du das musst, kann ich aber auch nicht sagen.


Torsten681 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 17:50

Eine Frage noch: kann dann der Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis mit dem Beginn meiner Rentenauszahlung kündigen, da ich ja nun Rente bekomme. ( Also vor dem 30.9.25) ?

einandereruser  25.09.2024, 18:48
@Torsten681

Der Arbeitgeber kann das, aber warum sollte er? Der Arbeitgeber könnte Dir aber auch so kündigen, ohne dass Du Rente bekommst.

Torsten681 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 17:48

Danke für die Antwort. Wie muss ich das einstellen, dass ich 99,9% Rente nur ausgezahlt bekomme? Entschuldigung für meine Fragen, ich bin leider der absolute Praktiker und tue mich relativ schwer mit solchen Dingen.

einandereruser  25.09.2024, 18:50
@Torsten681

Bei der Beantragung stellst Du keinen Antrag auf Vollrente, sondern auf 99,9% Teilrente. Gibt es bei Euch keine VdK? Die helfen ihren Mitgliedern.

Ja, du kannst zur Altersrente unbegrenzt weiter arbeiten.

Melden musst du das dem AG, da er die Beitragsgruppe für die Meldungen umstellen muss

Theoretisch ja.


okieh56  25.09.2024, 18:28

Praktisch auch ;-)

Die Hinzuverdienstgrenze für eine vorzeitige Altersrente ist seit 2023 aufgehoben worden. Du kannst also so viel hinzu verdienen wie du kannst und möchtest. Die dadurch erworbenen Rentenansprüche (Entgeltpunkte) werden bei der Umstellung in die Regelaltersrente berücksichtigt.

Deinem Arbeitgeber musst du den Rentenbscheid zur Kenntnis geben, weil sich dadurch die Verschlüsselung der Personengruppe in den Meldebescheinigungen ändert.

Achtung! Wenn du weiterhin arbeitest und krank wirst, hast du zwar einen Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung, bekommst danach aber kein Krankengeld, weil Vollrentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Dies kannst du umgehen, indem du eine Teilrente beantragst. da es keine Obergrenze dafür gibt, kannst du 99,99% der Rente beantragen. Dann bist du kein Vollrentner und hast Anspruch auf Krankengeld.

Bedenken musst du aber, dass die Steuerprogression steigt, wenn du zwei Einkommen hast.


Torsten681 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 19:46

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde einen VdK-Termin machen.

okieh56  25.09.2024, 21:20
@Torsten681

Du kannst auch einen ehrenamtlichen Versichertenberater/-ältesten in Anspruch nehmen. Die machen auch Hausbesuche, sind bestens geschult und helfen kostenlos beim Rentenantrag.