Kann ich mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft zum russischen Militärdienst gezwungen werden?

4 Antworten

Du meinst welche Strafe du in Deutschland zu erwarten hättest, wenn du nach Russland reist und dort aufgrund deiner zweiten Staatsangehörigkeit ins Militär eintrittst? Der Eintritt in einen fremden Militärdienst mit der 2. Staatsangehörigkeit dieses Landes kann noch immer den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bedeuten, bei freiwilligem Eintritt in das Militär eines Nicht-EU- bzw. NATO-Landes bzw. den Ausnahmen, siehe Link. Russland gehört nicht dazu.

Es gibt einen Unterschied zwischen Pflichtwehrdienst oder freiwilligem Eintritt.

Gerade jetzt zu Kriegszeiten kann ich dir allerdings nicht sagen, ob der nachstehende Link hier noch diese Pflicht annimmt, wenn du freiwillig dorthin reist. Ich wäre sehr vorsichtig, was hier in nächster Zeit noch passiert. Der Eintritt in eine terroristische Organisation wird es wohl nicht sein wie beim IS, ich könnte mir, je nach deiner "Beteiligung" allerdings die Möglichkeit eines § 109 StGB durchaus vorstellen, da man zwischenzeitlich eine Prämie von meines Wissens 5000 Euro bekommt, wenn man sich "freiwillig" meldet und bis Ende des Jahres kämpft, es soll angeblich sogar 30.000 Euro geben, für den Eintritt bis ans Ende der Auseinandersetzungen. Das wäre dann sicherlich in diese Richtung gehend.

https://germania.diplo.de/ru-de/service/03-Staatsangehoerigkeit/-/1498906

Ich bin männlich und zwischen 18 und 30 Jahre alt - Könnte ich trotz deutschem Wohnsitz dazu gezwungen werden in Russland Militärdienst zu machen?

Nein.

Um in Russland zum Militärdienst einberufen zu werden, muss man dort einen Wohnsitz haben.

Einberufungsbescheide können nur von den zu den Regionen der Meldeadressen gehörenden Wehrsämtern zugestellt werden, was bei einem Wohnsitz im Ausland ja nicht gegeben ist. Folglich bist du dann keinem Wehrsamt zugeordnet.

Die Wehrpflicht besteht zwar grundsätzlich, kann jedoch aufgrund von mangelnder Zuständigkeit nicht erfüllt werden.

Allerdings kann die Sache bei einer Mobilmachung schon anders aussehen. In Kriegszeiten pfeift man auf Formalitäten.

Und welche Strafe würde ich erwarten?

Solange der Militärdienst nicht auf freiwilliger Basis erfolgt hast du nichts zu befürchten.

Ausnahme sind die eventuell begangene Kriegsverbrechen. Diese sind und bleiben strafbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Internationales Staatsangehörigkeitsrecht interessiert mich.

Ja, die Wehrpflicht gilt grundsätzlich auch für männliche Staatsbürger die im Ausland sind. Daher am besten nicht einreisen. Abgeschoben wrist du logischerweise nicht nach Russland wegen sowas.

Wenn du in die russische Föderation einreist ist das möglich.