Kann ich mit 14 auf einer Baustelle arbeiten?

3 Antworten

Vom Gesetz her wären nur "leichte Handreichungen " in diesem Alter gestattet.

Auch ist nur eine kurze Beschäftigungsdauer erlaubt. Aber das ist nicht Dein Bier,sondern es muss den Arbeitgeber interessieren.)

Wenn Du Dir das zutraust ,heute gibt es für fast alles schwere Kräne, Hebebühnen,und eine Schubkarre kann man so beladen ,das Du nicht schwer heben musst,bzw. statt vier Zentner nur zwei Zentner an Last transportieren.

Ja,sicherlich kannst Du z.B. Verschalungen ablösen , Folien und Säcke einklauben ,Altholz in Container werfen , lange Stücke dazu durchsägen.

Mit einer Kettensäge oder Kreissäge düftest Du auf gar keinen Fall arbeiten,auch nicht nach Einweisung und Schutzkleidung.


Andreygors 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:28

Ok schade. Trotzdem danke für die Antwort. Gilt diese Beschäftigung dauer für Zeitung austragen auch? Wenn ja wie lange?

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Rutscherlebnis  09.08.2024, 16:33
@Andreygors

Fragen kannst Du.Ich habe ja eine typische Beschäftigung ,2 Stunden täglich,eine Handreichung genannt.) Interessanter Weise ist Blättchentragen,ab 13 Jahren erlaubt und es gibt keine Zeitvorgabe.Allerdings weis ich,das ein Bezirk so eingeteilt ist, das es mit der Zeitvorgabe hinkommen kann.In sehr ländlichen Gegenden,Villenvierteln dauer es deutlich länger die 400 Stück einzuwerfen,zumal jeder 2."keine Werbung " drauf hat,und dies muss unbedingt beachtet werden.

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Rutscherlebnis  09.08.2024, 16:47
@Andreygors

Eine Hilfsarbeit ,der Gesetzgeber will vermeiden,das eine Arbeit einer ansonsten vollwertigen Arbeitskraft von 14 jährigen übernommen wird.

Insbesondere der Arbeitsschutz,Gefahrgeneigte Arbeiten ,Jugendschutz,das sind Vorgaben teils bis zum 18 :Lebensjahr sind besonders zu beachten.

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Nope, das ist nicht erlaubt und fällt unter das Jugendschutz

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Polizei

Rutscherlebnis  09.08.2024, 16:36

Wenn der Junge nicht unter Lasten arbeitet,Leitern steigt,sondern Fahrzeuge belädt,auslädt , aufräumt.Zeug aufklaubt ,kann das völlig legal sein.

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Rutscherlebnis  09.08.2024, 16:52
@ShYRhG

Beispielsweise die Verschalungen herausnehmen, aufräumen.Das Zeug zerkleinern,in die entsprechenden Container werfen. Die Autos mit dem Zeug das für das Grundgewerk nicht mehr benötigt wird ,beladen.Material ausladen,das für die nächsten Arbeitsschritte gebraucht wird. Container aufräumen,sauber machen ,Kaffee kochen , für die Beschäftigten zum Bäcker oder Fleischer gehen.Was glaubst Du was so Schulabgänger 7Klasse so arbeiten ?

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ShYRhG  09.08.2024, 16:53
@Rutscherlebnis

Du wiedersprichst dich mit allen Vorschlägen deinem ersten Kommentar

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Rutscherlebnis  09.08.2024, 17:00
@ShYRhG

Nein,wenn Du das noch einmal liest ,habe ich lediglich gesagt,das man mit 14 alles fragen darf, und es keine Sanktion oder Sanktionsmöglichkeit für den Jungen gibt,sondern der Auftraggeber ,nicht Arbeitgeber ,ja da hast Du Recht,sich an die Vorgaben halten muss,und wie diese sind habe ich beschrieben,und auch was an Handreichung und Zuarbeit an aber nicht in der Baustelle typischerweise von Jungs erledigt werden kann.

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Andreygors 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:25

Danke, weißt du ob es verboten ist zu fragen ob die schwarz arbeit Anbieten also nur fragen nicht machen

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Nein, darfs du nicht. Nicht, weil du es nicht könntest, sondern weil dich keiner beschäftigen darf - ZU GEFÄHRLICH!