Kann ich mich von meinen Eltern scheiden lassen?

6 Antworten

Ich meine mal etwas mitbekommen zu haben, wenn Eltern selbst keinen Unterhalt geleistet haben - und man das nachweisen kann - dass man später dann, falls Unterhalt für Sie fällig werden sollte, Chancen hat, auch keinen Unterhalt leisten zu müssen. Da du aber offenbar essen, trinken, Dach über dem Kopf, Kleidung etc. bekommen hast, sieht es schlecht damit aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter dreier Kinder

Für das Kindergeld kannst du einen Abzweigungsantrag stellen, das wird während der Erstausbildung gezahlt bis Du 25 bist.

Beim Bafög müssen Deine Eltern ihr Gehalt angeben und wenn das entsprechend hoch ist, müssen sie zwingend Unterhalt zahlen. Das Bafögamt tritt da u.U. in Vorlage und Du musst dann Deine Eltern auf Unterhalt verklagen.

Von seinen Eltern kann man sich nicht scheiden lassen. Du bleibst ihnen gegenüber unterhaltspflichtig. Sind sie ja auch Dir gegenüber, auch wenn sie das nicht wollen.

Eine "Scheidung" von den Eltern ist leider nicht möglich, da die Scheidung sozusagen die Kündigung eines Ehevertrags ist, Elternschaft aber durch Geburt besteht.

Und nach unserer Rechtslage ist es leider so, dass Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind.

Du musst also später im Zweifelsfall für deine Eltern sorgen bzw. bezahlen, wenn diese kein eigenes Vermögen (mehr) haben. Dabei wird dir aber ein hoher Selbstbehalt zugerechnet, vor allem wenn du später selber für eine eigene Familie zu sorgen hast.

Zunächst aber sind deine Eltern erst einmal verpflichtet, dich während deiner Ausbildung, sprich: Studium, zu unterstützen. Sie müssen dein Studium also im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzieren. Wenn sie nämlich ein entsprechendes Einkommen haben, bekommst du auch kein Bafög.

Im Zweifelsfall musst du dir also deinen Unterhalt einklagen. Klagen gegen die Eltern sind nie eine einfache Sache, weil sie für beide Seiten sehr belastend sind. Aber wo es nötig ist, da muss auch das getan werden.

Scheiden lassen kannst du dich nicht, weil sie deine Eltern sind und du nicht mit ihnen verheiratet bist.

Rechtlich gesehen bist du das einzigste Kinde und der einzigste Erbe, da kannst du nichts daran drehen. Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig, bis du dein Studium beendet hast, aber nur bis zum 25. Lj. Du kannst den Unterhalt einklagen, du hast ein Recht darauf. Das würde ich an deiner Stelle auch machen.

Wenn Eltern Kinder in die Welt setzen, haben sie die Pflicht, diese zu unterstützen, wenn nicht emotional, physisch uns psychisch, dann wenigstens fianziell!!!

Du bist deinen Eltern gegenüber auch unterhaltspflichtig (es gibt Ausnahmen, bestimmte Härtefällen, z.B., wie in deinem Fall).

Ein Bekannter von mir, wuchs im Kinderheim auf, weil sich der Vater nicht um ihn gekümmert hat, die Mutter ist früh gestorben. Als der Vater arbeitslos und Sozialhilfe beantragt hat, wurde mein Bekannter zur Kasse gebeten. Er ging gerichtlich dagen vor, aber er konnte sich seiner Pflicht nicht entziehen. Heute wäre das so ein Härtefall, wo er evtl. nicht zahlen müsste.

BaföG bekommst du nur, wenn du Geschwister hast, die auch noch die Schule besuchen und wenn deine Eltern nicht ausreichend verdienen.

Du kannst dich erkundigen, ich weiß aber nicht wo. An den Unis evtl. Du kannst auch einen Kredit aufnehmen, aber dann hast du nach dem Studium einen Berg Schulden. Du könntest ein Halbtagesstudium und einen Halbtagesjob wählen. So macht es der Sohn eines entfernten Verwandten.

Ich würde an deiner Stelle für das kämpfen, was mir zusteht, nämlich die Unterhaltszahlungen. Das Kindergeld steht dir auch zu, du kannst es für dich selbst beantragen, habe ich schon gehört.

das geht leider nicht! Aber... du kannst den Kontakt komplett abbrechen. Ansonsten kommst du um gewisse Verpflichtungen die evtl. entstehen nicht drumherum. Keine Chance!