Kann ich meinen Personalausweis auch in einer anderen Stadt abholen?
Hallo,
kann ich meinen Personalausweis in einer anderen Stadt (in der ich nicht gemeldet bin) beantragen und oder ihn dort im Einwohnermeldeamt abholen?
4 Antworten
Du kannst deinen Ausweis sehr wohl in einer nicht zuständigen Gemeinde beantragen. Dafür brauchst du aber die Ermächtigung der zuständigen Gemeinde. Diese bekommst du wenn du schlüßig darlegen kannst warum es dir nicht möglich ist deinen Ausweis bei deiner zuständigen Gemeinde zu beantragen, jedoch aber bei der nicht zuständigen Gemeinde.
Beispiel du wohnst in Hamburg und bist Montagearbeiter in Bremen. Du bist nur alle paar Wochen mal in Hamburg, und hast dort deine Familie. Dir wäre es aber möglich in der Woche in Bremen einen Ausweis zu beantragen. Dann KANN (muss aber nicht) Hamburg Bremen die Ermächtigung geben dir einen Ausweis auszustellen.
Bei der Ausstellung eines Ausweises durch eine nicht zuständige Gemeinde werden 13 Euro extra an Gebühr fällig.
Dein Ausweis wird immer zu der Gemeinde geschickt bei der du ihn beantragt hast. Du kannst den Ausweis also nicht in Stadt A beantragen und in Stadt B abholen.
Und für peterwuschel
§ 8 Absatz 4 des Personalausweisgesetzes
Normal geht das nicht aber wenn du vielleicht mal bei deinem Amt anrufst können die da vielleicht was regeln. Aber eigentlich dürfte das nicht gemacht werden
Hallo...Nööö -das kannste nur am Wohnort
machen in dem Du gemeldet bist.
VG pw
Mir wurde das letztes Jahr anders erklärt....
Aber wenn Du meinst....pw
Nur zu schreiben , dass das geht ist einfach toll...weiter so..
Beruhige dich erstmal und lies dir meine Antwort durch... Die steht hier unter den anderen Antworten.
Und außerdem schreibst ja nur du, dass das NICHT geht.
So jetzt bin ich beruhigt...war ich vorher auch schon.
Da stand eben Deine Antwort noch nicht da.
Meine Info vom letzten Jahr in unserer Kommune (Mfr.)war
da etwas anders.Vielleicht haben die andere Maßstäbe.
Schönen Mittwoch noch....VG pw(-:
Ich habe letztes Jahr meinen neuen Ausweis machen lassen,
da kam das Thema auf und die Dame sagte mir/uns , das das nicht geht.Kann ja sein , dass sie das nicht weiß...oder nicht entsprechende Infos hatte...VG pw (-:
Das wird sie dir absichtlich so gesagt haben, damit ihre Gemeinde die Gebühr kassieren kann. Ein "nicht gewusst" kann ich mir nicht vorstellen, da es diese Regelung explizit im gesetz gibt.
nein da wo du es beantragst und wohnst muss du es abholen
Gilt dasselbe auch beim abholen? Würde den Personalausweis bei der zuständigen Gemeinde beantragen, nur das mit dem abholen Haut nicht so ganz hin...