Kann ich meinen ex daran hindern die gemeinsame Wohnung zu behalten?

4 Antworten

Hi,

Du hast mein Mitgefühl, und natürlich auch deine Tochter. Ich bin froh, dass Du ihn verlassen willst, das ist das beste für euch beide! Gerade für das Kind. Ok, jetzt ist die Frage, wie geht es weiter.

Da er polizeilich registriert gewalttätig ist, solltest Du alle Optionen Prüfen, die Dir zu Verfügung stehen. Meine Meinung: Sicherheit steht ganz oben, besonders wegen dem Kind, Vorsicht vor Machtkämpfen!

Um jetzt strategisch klug zu handeln, wo Du in Zukunft am sichersten wohnst und wie Du dich sichersten trennst, kannst Du kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Unter 08000 116 016 www.hilfetelefon.de bekommst du rund um die Uhr anonym professionelle Unterstützung von Frauen, die sich auskennen mit Gewalttätern. Vermutlich wird es ratsam sein, dass Du zu einer Beratungsstelle gehst, das alles erfährst Du bei der Hotline. Du kannst dort auch hinschreiben, der Fragetext als Mail wäre eine Idee.

Du kannst ein Annäherungsverbot erwirken.

Schnell weg von ihm da, sagt mir mein Bauch. Sehr schnell!

Ihr müsst beide den Mietvertrag kündigen, ob er die Wohnung dann behält entscheidet der Vermieter. Für dich wäre es eh keine Option die Wohnung zu behalten (“ich Angst habe das er mir dann nachstellt...“).

Das Beste wäre du würdest dir eine neue Wohnung suchen.

Und was hält dich davon ab dir einfach eine neue Wohnung zu suchen!?

Wenn du Angst hast dass er dir nachstellt wäre das ja wohl die einzig logische Lösung. Dann weiß er nicht wo du wohnst.


nochnefrage  05.07.2021, 07:59

Für die richtige Strategie hab ich www.hilfetelefon.de empfohlen. Eventuell kann der Weg so aussehen: Erst in ein Frauenhaus, von da eine Wohnung suchen, vielleicht gibt es auch Mutter-Kind Projekte (in einer anderen Stadt?), wo man vorübergehend wohnen kann.

Ob er dort bleiben kann entscheidet der Vermieter. Ihr müßt gemeinsam den Mietvertrag kündigen, vorausgesetzt er läuft auf beide. Ob dann der Vermieter mit ihm einen neuen Mietvertrag macht hast du nicht in der Hand.