Kann ich meine Nachbarin anzeigen?
Hallo Leute ich komm direkt ins Thema und zwar meine Nachbarin schreit jeden Tag ausm Fenster ,, ihhh erste Stock stinkt,, ,, unten ist schweinestall“ ,, stinkt nach scheisse“ seit 1-2 Jahre. Sagt sie das tagtäglich und irgendwann reichts auch. Hab sie aufgenommen (natürlich nicht ihr gesicht) wie sie das immer wieder mal schreit. Und sie tut ganzen Zeit aus ihrem balkon ihre Kleidung schütteln so das der staub in unserem balkon kommt. Mein Zimmer Fenster ist immer offen aber ich tu regelmäßig meine zimmer putzen und mit duftspray. desto trotz jammert die jeden tag rum. Ich möchte Sie anzeigen aber Ich weiss ehrlich gesagt nicht ob das was bringt. Kennt jemand sich aus?
btw haben sie schonmal dafür ermahnt sie hat mich beleidigt lol.
3 Antworten
Neben der Störung des Hausfriedens und des nachbarschaftlichen Nebeneinanders kommt auch üble Nachrede in Betracht und das ist eine Straftat.
Ich denke das Verhalten deiner Nachbarn ist Ruhestörung
allerdings ist auch die Aufnahme ihrer Stimme Strafbar
Zur Dokumentation der Vorfälle darf man durchaus Film- und Tonaufnahmen machen, die aber auch nur als Beweismittel und nicht öffentlich verwendet werden dürfen.
Nach § 201 stgb ist das aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen wortes auf einen tonträger strafbar
hier müsste man überlegen ob es sich bei den geschrieenen worten um ein nichtöffentlich gesprochenes wort handelt
Sie sagt auf dem Video,, unten stinkt es nach scheisse „ oder ,, erste stock stinkt nach scheisse“
Vielleicht ist Sie ja senil und braucht einen amtlichen Betreuer
Kannst du beim Gesundheitsamt oder beim Amtsgericht nachfragen
Das wusste ich nicht dachte man darf nur Gesicht nicht. Wie soll ich es sonst beweisen?