Kann ich meine Nachbarin anzeigen?


08.08.2024, 20:42

btw haben sie schonmal dafür ermahnt sie hat mich beleidigt lol.

3 Antworten

Neben der Störung des Hausfriedens und des nachbarschaftlichen Nebeneinanders kommt auch üble Nachrede in Betracht und das ist eine Straftat.

Ich denke das Verhalten deiner Nachbarn ist Ruhestörung

allerdings ist auch die Aufnahme ihrer Stimme Strafbar


priesterlein  08.08.2024, 20:45

Zur Dokumentation der Vorfälle darf man durchaus Film- und Tonaufnahmen machen, die aber auch nur als Beweismittel und nicht öffentlich verwendet werden dürfen.

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Irgendjmd468 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 20:43

Das wusste ich nicht dachte man darf nur Gesicht nicht. Wie soll ich es sonst beweisen?

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Lorena677  08.08.2024, 20:47
@Irgendjmd468

Nach § 201 stgb ist das aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen wortes auf einen tonträger strafbar

hier müsste man überlegen ob es sich bei den geschrieenen worten um ein nichtöffentlich gesprochenes wort handelt

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Irgendjmd468 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 20:49
@Lorena677

Sie sagt auf dem Video,, unten stinkt es nach scheisse „ oder ,, erste stock stinkt nach scheisse“

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Vielleicht ist Sie ja senil und braucht einen amtlichen Betreuer

Kannst du beim Gesundheitsamt oder beim Amtsgericht nachfragen