Kann ich meine Ex bff jetzt anzeigen?
Sie ( w 10 ) hatte vor 2 Wochen bei mir übernachtet dabei mein Handy geklaut es kann nicht ausversehen sein ihre tasch war in einem anderen Zimmer unsere Handys sind sehr unterschiedlich sie hat eine blaue Hülle und ich eine schwarze ihr Handy ist größer meins hat ein riss . Ich habe 5 Tage danach gesucht und erfahre das sie meiner Mutter geschrieben hat das ich meine Tage habe und in meinen WhatsApp Status geschrieben hat das ich Masturbiere . Und sie hat mit der besten Freundin meiner Oma geschrieben und so getahen als wäre sie ich .sie hat Apps und glaube auch fotes gelöscht und weil sie weiß in welchen Anime Charakter ich verliebt bin hat sie mir ürgetnwelche Radon Bilder runter geladen hab sie wieder gelöscht. Aber ich musste mir bei ein paar Apps neue akaunt machen. Weil ich das Passwort nicht hatte. Und bei viele war der Speicherstand den ich seit etwa 3 Monaten habe weg war teilweise echt weit . Und sie hat halt auch für solche Apps wie sexy paar spiele angefragt nur zur Info ich habe famyli Link das überwacht halt wen ich spiele haben Wil muss ich sonen Bütten drücken so per Nachricht fragen hab seit einiger Zeit rausgefunden wie ich sehen kann für welche Apps ich angefragt hab . Also ich fass mich abjetzt kurz Kann ich sie Anzeige weil ich habe gehört das geht erst ab 14 . Und wen nicht könnte meine Mutter ihre Anzeigen weil ihre Mom kann eigentlich nichts dafür . Ich will sie weiterhin als Freundin aber auch nicht was soll ich tuhen will ihre Mutter schreiben aber weiß nicht was
Ich hab schon nachgedacht und mir überlegt ihrer Mutter zu schreiben aber ich weiß nicht was ich sagen soll wie ich es formulieren. Soll
Ich habe mit ihrer Mutter geschrieben das hat sie geschickt sie glaubt mir halt nicht
6 Antworten
Anzeigen nützt nichts, denn deine Freundin ist noch nicht strafmündig.
Aber deine Mutter sollte sich mal mit ihren Eltern unterhalten und ihnen erzählen, was ihre Tochter so anstellt.
Und du solltest ihr die Freundschaft aufkündigen. Wer sowas macht, ist keine gute Freundin.
Du kannst nur versuchen mit den Eltern deiner ehemaligen Freundin zu sprechen.
Ihnen einfach schildern was alles vorgefallen ist und was sie abgezogen hat und sie darum bitten, dass sie das mit ihrer Tochter ausführlich klären.
Unter 16 Jahre kann man nichts machen. Wäre die Person mindestens 16, hättest du sie laut § 269 Strafgesetzbuch wegen Fälschung beweiserheblicher Daten, und laut Strafgesetzbuch § 242 Diebstahl, anzeigen können.
Unter 16 Jahren kann man da nichts machen. Nur die Eltern können was tun.
Mit ihren Eltern reden