kann ich mein Ausbildungsbetrieb innerhalb meiner ausbildung wechseln ohne neu anzufangen?

5 Antworten

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Also ich würde mal mit deinem Berufsschullehrer reden.. die haben da meist ne lösung und vesuchen zu vermitteln.. der redet dann evtl mit deinem chef.. Da berufschulen immer einen guten draht zu den ausbildungsbetreiben haben ob es jetzt deiner oder ein andere ist sollte sich da schnell ein anderer ausbidlungsbetrieb finden..

Red einfach mal mit ihm also deinem klassenlehrer und dann werdet ihr schon sehen was ihr macht.. Du kannst auf alle fälle den betrieb wechseln.. In welchem lehrjahr biste ?

und künidgen? auf keinen fall! sieht scheiße im lebenslauf aus und wenn du jetzt abbrichst.. dann darfst von vorne anfangen...


Sara16erd 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 13:08

ich bin jetzt im zweiten ausbildungs jahr seit diesm monat ich habe auch nur noch bis juli 2012 aber es ist vom betriebsklima kaum noch aus zu halten leider

user1245  30.08.2011, 14:03
@Sara16erd

Wende dich an den Ausbildungsberater der IHK. Dafür sind die da. Rufe bei der IHK an, lass dich mit dem Ausbildungsberater für den Einzelhandel verbinden und schildere ihm den Fall. Da er zum Stillschweigen verpflichtet ist (kannst ihn drauf ansprechen) wird er auch vorerst nichts dem Ausbildungsbetrieb sagen. Versuch es einfach!

Wende dich an die für deine Ausbildung zuständige IHK. Dort steht man dir mit Rat und Tat zur Seite und kann dir eventuell auch eine neue Ausbildungsstelle vermitteln,da man dort über offene Lehrstellen informiert ist.

Leider nein.

Rechtlich gesehen ist eine Kündigung nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund oder bei Aufgabe der Berufsausbildung möglich (§ 22 (2) BBiG).

Mobbing oder Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden gehören nicht zu den "wichtigen Gründen" :-(

Dir bleibt nur, die Konflikte mit dem BR oder dem Ausbildungsberater der Kammer bzw. Lehrlingswart der Innung zu klären oder um erneute Versetzung zu bitten.

Dabei würden deine bisherigen Ausbildungszeiten wohl anerkannt, ein neuer Betrieb eines andren Handelshauses oder Privateinzelhandel kann durchaus darauf bestehen, dass du die betriebliche Ausbildung bei ihm von vorn beginnst.

Einen Anspruch auf verkürzte Ausbildungszeit oder Einstieg in ein späteres Ausbildungsjahr hast du nicht.

HTH

G imager761


Sara16erd 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 15:54

also bleibt mir dann nur die möglichkeit wenn sich das mit dem mobbing nicht bessert das ich mir ein mini ob suche die ausbildung kündige und dann zum 1 august ne neue anfange mit 3 jahren wieder? oder wie verstehe ich jetzt deinen rat weil ich will ja auch nicht eine große welle machen dann wird es ja noch schlimmer verstehst du ....

Sara16erd 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 15:54

also bleibt mir dann nur die möglichkeit wenn sich das mit dem mobbing nicht bessert das ich mir ein mini ob suche die ausbildung kündige und dann zum 1 august ne neue anfange mit 3 jahren wieder? oder wie verstehe ich jetzt deinen rat weil ich will ja auch nicht eine große welle machen dann wird es ja noch schlimmer verstehst du ....

Die für dich zuständige IHK kann dir sicher Rat geben. Du müsstest ein Schreiben der IHK bekommen haben "Eintragung eines Berufsausbildungsvertrags" und da steht auch eine Telefonnummer dabei. Ruf dort an und frage nach dem für dich zuständigen Sachbearbeiter. Schildere dem/der deine Probleme und frag, was du machen kannst.

Zu einem anderen Ausbildungsbetrieb wechseln geht, denke ich, schon. Ich lese bei den Stellenanzeigen auch immer mal - gerne Wechslerin -. Schau mal auf den Seiten des Arbeitsamtes nach, vielleicht hast du ja Glück und es sucht jemand eine Auszubildende im 2./3. Lehrjahr. http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e1s1&d6827794p=2

oder du schaltest selbst ein Inserat in einer Tageszeitung.

Viel Glück!


imager761  30.08.2011, 13:40

Nein, so leicht kann man eben nicht "wechseln". Das Gesetz sieht da nur drei ganz klare Gründe vor: Tätlichkeit der Ausbilders, ausbildungsfremde Tätigkeiten ohne Kenntnisvermittlung der Inhalte des Rahmenplans oder Nichtzahlung der Vergütung.

Und einen Azubi, mit dem bereits zwei Ausbilder gescheitert sind, wird sicherlich kaum eine Chance gegeben :-O

ja. Man braucht aber einen Grund und man muss bei der zuständigen Kammer anrufen.


imager761  30.08.2011, 13:35

Eine Kündigung oder gar Wechsel, weil man schon mit dem zweiten Ausbilder nicht klarkommt, ist definitiv kein Grund: lies § 22 (2) BBiG :-O

Sara16erd 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 12:57

wie einen grund? is mobbing kein grund? und was macht den die kammer da ich wollte das in meinem ausbildungsbetrieb jetzt nicht grade an die große glocke hängen

Andrea1964  30.08.2011, 13:05
@Sara16erd

Mobbing bei 2 verschiedenen Filialen? Was hat denn deine Chefin als Grund angegeben, dass sie mit dir nicht klar kommt?

imager761  30.08.2011, 13:42
@Sara16erd

wie einen grund? is mobbing kein grund?

Nein, ist es nicht. Und wenn man dein Post liest und erfährt, dass gleich zwei Ausbilder an dir gescheitert sind, würde man mobbing auch eher nicht annehmen. Die Gründe sind in § 22 (2) BBiG klar definiert.

Sara16erd 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 16:00
@Andrea1964

ihr grund war das ich von meiner art nicht so bin wie sie und das wir deswegen nicht zusammen passen -.- ich lege zwar wert auf mein aussehen aber ich denke ich arbeite im einzelhandel da sind 10 cm absätze und enge hose und gestylt bis zum geht nicht mehr unpassend...