Kann ich kindsoma eine vormundschaft erteilen?

4 Antworten

Nach der Geburt geht ihr zum Jugendamt um die gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben.

Was den Vormund betrifft: ihr könnt eine Sorgerechtsverfügung erstellen.

Mit einer Sor­ge­rechts­ver­fü­gung kannst Du als Vater oder Mutter eine Person als Vormund für Deine minderjährigen Kinder benennen. Der würde die elterliche Sorge übernehmen, falls Dir etwas zustößt.
Das Familiengericht muss Deine Wünsche nur beachten, wenn Du bei der Verfügung dieselben strengen formalen Vorschriften wie bei einem Testament eingehalten hast: eigenhändig schreiben und unterschreiben.

https://www.finanztip.de/sorgerechtsverfuegung/

Es handelt sich allerdings auch nur um einen Wunsch eurerseits! Wenn die Oma also geistig und / oder körperlich gar nicht mehr in der Lage wäre sich um das Kind zu kümmern, dann würde das Familiengericht einer Unterbringung bei ihr auch nicht zustimmen.

Aber sinnvoll ist es allemal und vor allem könnt ihr auch verfügen, wen ihr generell ausschließen wollen würdet.

Aber wie kabbes69 schon schrieb: vielleicht erstmal schauen ob ihr tatsächlich mit der Oma klar kommt und euch wirklich vorstellen könntet, dass sie im Fall der Fälle euer Kind versorgen könnte.

Wichtig ist es eben, dass die Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst ist und eigenhändig unterschrieben ist. Und zwar, wenn ihr nicht verheiratet seid, separat von Jedem von euch erstellt!

Damit das Familiengericht nach dem Tod auch von der Sor­ge­rechts­ver­fü­gung erfährt und diese beachtet, kannst Du das Dokument bei einem Notar verwahren lassen oder dem benannten möglichen Vormund übergeben. Es gibt auch die Möglichkeit, die Sor­ge­rechts­ver­fü­gung gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen.

https://www.finanztip.de/sorgerechtsverfuegung/

Natürlich lässt sich das im Nachhinein auch jederzeit wieder abändern, wenn es die Umstände erfordern.

du kannst niemanden irgendeine vormundschaft geben. sollte etwas passieren entscheidet das jugendamt u. familiengericht wie es mit den kindern weiter geht.

Beide Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie bei der Geburt verheiratet sind. Unverheiratete Eltern müssen nach §§ 1626a ff. BGB für ein gemeinsames Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt oder durch eine notarielle Beurkundung eine gemeinsame Sorgerechtserklärung einreichen.

Alles Weitere entscheidet das Vormundschaftsgericht.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ein Vormund für das Kind wird erst bestellt, wenn beide Sorgeberechtigten ausgefallen sind.

Ob ihr als nicht verheiratet ein Vormundschaftstestament verfassen könnt - weiß ich nicht. Kann aber bestimmt das Familiengericht oder ein Notar beantworten.

https://www.lvz.de/familie/regional/wie-eltern-fuer-ihre-kinder-einen-vormund-benennen-koennen-ZYIDDUX6VHUQXN37UHM4VAPOVM.html

Aus eigener Erfahrung würde ich dir aber empfehlen dies zurück zu stellen bis ihr die auserwählte Person auch im Umgang mit dem geborenen Kind erlebt und akzeptiert.

Unter welchen Voraussetzungen das Gericht eure Wunschperson ablehnen kann - kommt drauf an. Sie sollte zumindest zu dem Zeitpunkt noch für sich selbst sorgen können.

Parallel könnt ihr eine weitere Person bestimmen, die sich bis zur Volljährigkeit des Kindes um die Vermögensvorsorge kümmert. Da nicht verheiratet - evtl jeder in seinem eigenen Testament regeln.