Kann ich jemanden anzeigen wenn er meine Adresse in ein Forum postet wie z.b. Knuddels etc?

4 Antworten

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Hallo NPCYAH,

es gibt kein Gesetz, nach der es einer Privatperson verboten ist, Adressen anderer Personen zu verbreiten oder in einem Forum zu posten..

Anders sieht es aus, wenn die Person, die Daten verbreiten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und die Daten im Rahmen der Beschäftigung erlangt haben. In dem Fall greift der folgende Paragraph:

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§ 5 BDSG - Datengeheimnis

Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

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Mit diesem Gesetz soll in erster Linie verhindert werden, dass Firmen im Großen Still die Daten ihrer Kunden verbreiten.

Beispiel wäre zum Beispiel, wenn ein großer Versandhandel, nennen wir ihn mal A, Die Daten die beim Bestellvorgang erhoben werden, wie

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Stadt
  • TELEFONNUMMER
  • Mail-Adresse

an eine Firma, nennen wir sie mal B verkauft, damit diese sie für gezielte Telefonwerbung nutzen kann.

Ansonsten wäre die Verbreitung nur unzulässig, wenn Du sie verbreitest, und andere Personen aufforderst beharrlich Kontakt mit dem Anschlussinhaber aufzusuchen um Kontakt mit ihm herzustellen, denn das wären dann eine nach § 238   StGB unerlaubte Nachstellung die mit Geld.- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja, natürlich wenn es gegen deinen Willen bzw. ohne deine Erlaubnis geschah

Nach einer Unterlassungserklärung kannst du ihn spätestens anzeigen.
Noch Fragen?


NPCYAH 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 17:58

Wie sieht denn so eine Unterlassungserklärung aus bzw wie mach man die? Und danle für deime Antwort

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joni0099  31.07.2016, 17:16

"Um die komplizierten Form- und Formulierungsvoraussetzungen so zu erfüllen, dass die modifizierte Unterlassungserklärung durch denjenigen, dessen Rechte vermeintlich verletzt wurden, angenommen wird, empfielt es sich diese durch eine versierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen zu lassen." Aber am besten einfach klar sagen das dass zu unterlassen ist , weil du sonst rechtliche Schritte einleiten wirst. Dann kannst du bei der Polizei sagen das du es eigentlich schon verboten hast.

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Ja  wenn du dagegen warst und er doch auch garnicht gefragt hat