Kann ich in der 10ten klasse sitzen bleiben `?

5 Antworten

In der letzten Klasse bleibt niemand sitzen.

Man bekommt dann ein Abgangszeugnis, wenn man wiederholen will kann man das freiwillig machen( nehm ich an), muss man aber nicht.

Die anderen Schüler erhalten ein Abschlusszeugnis


Vivivo  06.01.2010, 16:58

nein.. wenn man die 10. einmal erfolgreich(!) absolviert hat kann man nicht freiwillig zurückgehen...

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Asgar  06.01.2010, 17:06
@Vivivo

wenn du dich weigerst das abschlusszeugnis anzunehmen ist das schon möglich, hat eine freundin von mir mit ihrem abi gemacht weil sie mit dem NC nicht zufrieden war, mittlerweile hat sie ein deutlich besseres :)

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Vivivo  06.01.2010, 17:08
@Asgar

wie das beim abi ist weiß ich nicht.. aber zumindest beim realschulabschluss ist es so... ne freundin von mir war mit mir auf nem gymnasium und hatte am ende der 10. angst dass sie nicht zwei 5er aufm zeugnis bekommt.. weil sie sonst die 10. nicht noch mal hätte machen dürfen

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Es kommt wohl auf deine Schulnoten an. Wenn diese auch im 2. Halbjahr schlecht sind, klar kannst du sitzen bleiben! Streng dich an. Sofort!

also ich weiß das man NICHT sitzen bleiben kann in der 10ten du bekommst dann kein abschluss weder ein realschule noch ein hauptschulabschluss aber den abschluss kannst es meines wissens nachhohlen bzw geh auf die elbe xDDD und mach es dort nach mfg dein getlow456

klar... wenn du deinen abschluss nicht schaffst kannst du die klasse noch mal machen... bloß freiwillig kannst du nicht wiederholen... dh deine noten müssten dementsprechend sein, dass du die klasse wirklich nicht schaffst

sitzen bleiben kannst du immer, mach dir eher sorgen ob du nochmal wiederholen kannst


Asgar  06.01.2010, 17:05

mit sitzen bleiben ist einfach nur gemeint dass du das schuljahr nicht schaffst, danach kannst du dich entscheiden die klasse zu wiederholen, soweit erlaubt, oder die schule verlassen, du bekommst ein abschlusszeugnis und kannst beispielsweise ne andere schule besuchen oder eine ausbildung beginnen, etc. mit der schule aufhören darfst du dann aber nur wenn du die schulpflicht erfüll hast, bzw etwas anderes vergleichbares vorweisen kannst, ausbildung zählt glaube ich auch dazu

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