Kann ich im zweiten Lehrjahr sitzen bleiben?

4 Antworten

In der Lehre kann man kein Jahr wiederholen. Du mußt mit den schlechten Noten leben und es versuchen besser zu machen.

Ich denke das Dein Ausbildungsbetrieb Dich mit Sicherheit darauf ansprechen wird.

Bei uns wollten sie alle Noten im Berichtsheft sehen.

Wenn es ein gutes und fürsorgliches Unternehmen ist werden sie Dir Nachhilfe anbieten.

Du mußt auch damit rechnen, daß Du höchstwahrscheinlich nicht übernommen wirst, wenn Du weiterhin so schlecht bist. Ob Du die End-Prüfung bestehst oder auch nicht ist alleine Dein Problem.

Direkt sitzenbleiben kannst du nicht. Was aber passieren könnte: Du erreichst nicht den nötigen Ausbildungsstand um dann zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Man kann während der Ausbildung nicht sitzen bleiben. Man kann aber ein Jahr freiwillig wiederholen. Das geht aus § 8 BBiG hervor. Der entsprechende Antrag hierfür muss bei der zuständigen Kammer gestellt werden.

Allerdings sind dieser Möglichkeit auf Verlängerung der Ausbildungszeit enge Grenzen gesetzt. Soweit ich weiß wird ein derartiger Antrag nur genehmigt, wenn die schlechten Schulleistung durch längere Krankheit des Azubis, ein Auslandspraktikum, eine Behinderung oder dadurch zustande kommen, dass die Berufsausbildung aus Gründen, die im Betrieb liegen, über längere Zeit ausgefallen ist. Und auch nur wenn ein Bestehen der Prüfung ohne die Verlängerung nicht zu erwarten ist.

Sollte bei der Prüfung des Antrages herauskommen, dass die Lerndefizite in der verbleibenden Lehrzeit aufgeholt werden können, wird die Verlängerung normalerweise abgelehnt.

Man beachte aber, dass selbst das Vorliegen dieser Gründe (Krankheit, Behinderung, etc.) kein Garant für die Bewilligung einer Verlängerung sind.

Diese Noten sind nicht mittelmäßig sondern schlecht. Eine konkrete Antwort erhältst du von den Lehrern.