Kann ich falls ich heirate einen komplett neuen Nachnamen beantragen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Du könntest erst einen anderen heiraten, der den Wunschnamen trägt, diesen Namen dann annehmen, Dich scheiden lassen und dann Deinen Partner heiraten.


Ranzino  28.12.2023, 20:18

...oder dich schick adoptieren lassen, dann entfällt die Scheidung
lach

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CamelWolf  31.12.2023, 11:56

Stimmt nicht ganz. Einen angeheirateten Namen kannst Du nicht an einen neuen Partner weitergeben....

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CamelWolf  31.12.2023, 12:02
@Wiesel1978

"..alleinstehend übernommen wurde?" Sorry, das versteht ich nicht....

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Wiesel1978  31.12.2023, 12:53
@CamelWolf

Partnerschaft n nimmt meinen Namen an und es gibt keinen Doppelnamen

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einfach auf dem Lokalen Standesamt nachfragen das muss begründet werden

das einem Müller / Meyer nicht gefällt ist keine Begründung. Ansonsten was spricht gegen einen Doppel Namen ?

Nachname ändern: Gründe, Beantragung und Kosten der Namensänderung - antragswegweiser


Strawberrymooni 
Fragesteller
 28.12.2023, 20:22

Nun wenn es da aber eine eher persönliche Begründung gäbe wie z.b kein gutes Verhältnis zu Familie aus privat gründen ( die dann genannt werden ) oder Mobbing wäre dies dann eher möglich?

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Du kannst den Namen deines Partners annehmen um einen gemeinsamen Familiennamen zu führen oder einen Doppelnamen bestimmen. Dabei kann aber nur ein Partner den Familiennamen des anderen an seinen eigenen anhängen.

Wenn du also A und dein Partner B heißen, dann könntest du A-B heißen oder dein Partner B-A.

du kannst seinen oder Doppelnamen annehmen. er ebenso deine. oder Doppelnamen.

aber von Müller auf F!ck geht net.

Ja, wenn es keine besonderen Nachnamen wie zum Beispiel Rothschild oder so sind klar( wenn man noch eine gute Begründung hat), welche man nicht bekommen kann..Einfach bei dem Standesamt erkundigen.Generell aber klar.

Liebe Grüße

Josephine


Wiesel1978  28.12.2023, 20:15

Auf welcher Vorschrift oder Gesetzestext beruht Deine Antwort?

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JosephineRS  28.12.2023, 20:28
@Wiesel1978

Der Gesetzgeber besagt Gemäß § 1355 BGB kann man einen neuen Familiennamen bestimmen. Es gibt jedoch gewisse rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wie der Fragsteller auch gefragt hat. Insbesondere sollte der gewählte Zu-/Name nicht gegen die guten Sitten verstoßen &. keine bestehenden Rechte Dritter verletzen.

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