Kann ich eine Ausbildung als Notfallsnitäter machen auch wenn ich in Therapie bin ?

5 Antworten

Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Grundsätzlich ist Arbeit im Rettungsdienst auch mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen natürlich möglich. Wie überall anders auch muss man eben, wie du selber sagst, natürlich den Anforderungen gerecht werden können. Körperlich gesehen kann z.B jemand mit einer Lähmung der Beine, der im Rollstuhl sitzt, so sehr er über Menschenrettung weiß und theoretisch gut ist, leider nicht im Rettungsdienst arbeiten, da er das Auto nicht fahren oder auch keinen Patienten tragen kann.

Das gleiche gilt für psychische Erkrankungen. Manche machen die Arbeit unmöglich, bei anderen ist es einfach nicht ratsam, wieder andere sind nicht das Problem. Eine reine nicht allzu sehr ausgeprägte Zwangsstörung wird bei sonst bestehender Eignung nicht das Problem sein - eine meiner Kolleginnen schließt Türen immer mehrmals, auch die vom RTW ...etwas seltsam, aber sicher auch aus der Zwang-Ecke und man gewöhnt sich dran. Natürlich könnte es auch erhebliche Zwänge sein, die dann die Arbeit im Rettungsdienst unmöglich machen.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Menschen mit Psychosen und mit schweren Depressionen würde ich von der Arbeit im RD grundsätzlich abraten. Alles andere muss man je nach Ausprägung sehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Die Ausbildungsplätze sind sehr begehrt und das Auswahlverfahren hart. Bei mir ist es so, dass größtenteils die Leute genommen werden, die schon Rettungssanitäter sind, einen C1 Führerschein und Einsatzerfahrung haben. Die Ausbildung ist sehr hart und man will verhindern, dass abgebrochen wird, da sie sehr kostenintensiv ist.

Wenn es also viele andere Bewerber gibt, ist es natürlich umso unwahrscheinlicher, dass man auf jemanden, ich schätze mal, ohne Vorkenntnisse und mit psychischer Vorerkrankungen zurückgreift.

Je nachdem um welche Art von Zwangsstörung es sich handelt, geht es halt auch einfach nicht.
Im Endeffekt wird es natürlich im Einzelfall entschieden und wenn du bei allen anderen Dingen überzeugen kannst, ist es kein Ausschlusskriterium

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungssanitäter

Ich habe eine Zwangsstörung und arbeite im Rettungsdienst. Es schließt sich also nicht grundsätzlich aus.

Man muss immer den Einzelfall betrachten. Wenn man stabil ist, mit der Belastung umgehen kann und die Zwangsstörung die Leistung nicht einschränkt, spricht nichts dagegen.

Du solltest das mit dem behandelden Arzt besprechen. Der muss sowieso seine Zustimmung geben. Es kann auch sein, dass du einfach noch Zeit brauchst. Eine Therapie wirkt nicht von heute auf morgen.

die frage, ob dein handicap für den einsatz als rettungssanitäter maßgeblich oder zu vernachlässigen ist, entscheidet ein arzt. deine eigene meinung ist leider nicht maßgeblich.

probiere es, lass dich beraten und untersuchen; die suchen immer nachwuchs.

Von Experte DorktorNoth bestätigt

Hi,

Meint ihr das geht trotzdem?

Das ist abhängig von Art und Schwere der jeweiligen Erkrankung. Ein pauschales Ausschlusskriterium ist es nicht.

Ansonsten obliegt die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung dem Hausarzt, ggf. auch in Rücksprache mit dem behandelnden Psychotherapeuten.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent