Kann ich ein Motorrad von 2010 aus Nicht-EU-Land noch in Deutschland anmelden?

3 Antworten

Wenn du nachweisen kannst, dass das Fahrzeug im Ausland wenigstens einen Tag zugelassen war, dann muss es lediglich die zum Zeitpunkt dieser damaligen Erstzulassung gültigen Vorschriften erfüllen.

Wurde das Fahrzeug nur als Wald- und Wiesenmoped genutzt, ohne jemals zugelassen gewesen zu sein, hättest du eine Erstzulassung von 2023 und müsstest somit unter anderem alle Abgas- und Geräuschvorschriften eines aktuellen Neufahrzeugs erfüllen, was ohne Komplettumbau unmöglich ist. Das wäre bei einem deutschen Fahrzeug aber auch nicht anders.

https://service.berlin.de/dienstleistung/324197/


RizZeNji 
Beitragsersteller
 10.06.2023, 07:55

Vielen Dank dir!!! Dann werde ich wohl mal Erkundigungen einholen, ob die Maschine das hergibt :)

Du müsstest direkt nach Grenzübertritt (noch mit ausländischen Nummernschildern) beim TÜV vorfahren und Zulassung/TÜV für die Anmeldung in D durchboxen. Dann kannst du die Maschine in D anmelden.

Besteht sie diese Anforderungen nicht, dann...ist sie tatsächlich schrottreif und kann nur noch als "Teileträger" verscherbelt werden.

Ja,anmelden ist möglich wenn du nachweisen kannst das sie schonmal angemeldet war...Du wirst nur zu deutschen tüv Vorgaben umbauen müssen