Kann ich direkt nach der Gewerbeanmeldung durchstarten?

3 Antworten

In Ergänzung zur Antwort von Geochelone

Einige Zeit nach der Anmeldung kommt ja ein Schreiben vom Finanzamt, m.W.n. ein Fragebogen.

Seit 2021 muss man selbstständig den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/neu-ab-2021-elektronische-ubermittlung-des-fragebogens-zur-steuerlichen-erfassung-registrierung-mit-e-mail-200505.html

Die bloße Anmeldung bei der Gemeinde und anschließendes Warten auf die Aufforderung vom Finanzamt ist also inzwischen falsch. Das war früher so, ist es aber nicht mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

UnknownUser293 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 00:04

Danke, dann kann ich ja das Gewerbe anmelden und direkt auch über Elster den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abschicken.

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Natürlich darfst du beginnen, solange es kein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist (z. B. Gaststätte, Spielhalle, Bewacher, Makler, Versteigerer, Pfandleiher). Wir habe schließlich Gewerbefreiheit. Der sogenannte "Gewerbeschein" erlaubt auch nichts. Er ist nur der Nachweis, dass man seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist.


UnknownUser293 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 22:03

Vielen Dank. Meine Frage rührt daher, dass das Gewerbeamt mir ja auch noch Fragen stellen kann oder Unklarheiten bestehen. Wenn ich beispielsweise das Gewerbe anmelde und am nächsten Tag einen Klienten habe, also Geld verdiene, dann könnte der Sachbearbeiter mir ja 3 Tage später noch Fragen stellen. Dann hätte ich ja Geld verdient, obwohl es noch offene Fragen gibt.

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Geochelone  12.07.2024, 23:56
@UnknownUser293

Die Gewerbeanzeige ist keine Erlaubnis. Es ist nur eine Meldung. Wenn deine Anzeige halbwegs korrekt ausgefüllt wurde, ist alles ok. Dann melde dich nur beim FA zur steuerlichen Erfassung.

Und: Wann du Geld verdienst, ist gewerberechtlich völlig unerheblich. Du hast dich anzumelden, sobald du Angebote am Markt abgibst.

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Sobald du beim Finanzamt alles ausgefüllt hast und das Gewerbe angemeldet hast und bei beiden eine Rückmeldung hast, kannst du starten.

Grundsätzlich gibt es aber sowieso eine 3 Monatige Nachanmeldungsgrenze, sprich es wird nicht sonderlich schlimm sein, wenn du schon startest.