Kann ich die Vertragslaufzeit bei Vodafone vorher kündigen?
Wir sind seit November im Vertrag mit Vodafone (WLAN & TV) und seit Tag 1 funktioniert beides nicht richtig. Da die ersten Monate kostenfrei waren mit einem „Junge Leute“ Tarif ging es dort mit der Geduld auf einen Techniker zu warten noch in Ordnung. Plötzlich kam dann die erste Rechnung, woraufhin mein Partner angerufen hat und direkt meinte wir werden kein Cent zahlen solange das wlan nicht einwandfrei funktioniert.
Daraufhin hieß es beim ersten Mal, es sei eine Störung im ganzen Haus, welche seit zwei Wochen angeblich läuft.
Dann wollte zum dritten Mal ein Techniker herkommen, der wieder nicht aufgetaucht ist, so dass wir mit dem Abteilungsleiter im Kundenservice abgemacht hatten keinen einzigen Cent zu bezahlen, bis jemand hier war und sich das Ganze angeguckt hat. Jetzt haben sie uns allerdings den WLAN Zugang vollständig gesperrt statt einen neuen Termin auszumachen.
dementsprechend haben wir die Schnauze voll und haben gesagt, dass wir den Vertrag vorzeitig kündigen wollen, weil weder das WLAN funktioniert seit dem ersten Tag, noch Termine eingehalten werden und die Zahlpause ebenfalls ignoriert wurde und unser WLAN einfach abgestellt wurde.
Durch die ganzen Kriterien wird es laut Anwalt nichtig und wir können den Vertrag vorher aufheben.
Vodafone dagegen sagt allerdings, dass das Ganze jetzt nicht funktioniert, weil sie es wegen einer „Störung“ nicht kündigen können.
Was sind meine Rechte?
8 Antworten
Hallo Mirischafer,
Hinweise auf WLAN gab es ja schon reichlich. :)
Fakt ist, du musst deinem Anbieter die Chance auf Nachbesserung geben.
Und schau dir am besten einmal die Hinweise auf den Seiten der Bundenetzagentur an, z.B. hier: Störung
Dort findest du einen roten Faden, wie du eine außerordentliche Kündigung gegenüber deinem Anbieter geltend machen kannst.
Viele Grüße
^Jutta
Hey,
lass uns das mal klarstellen: WLAN hat nichts mit dem Internet zu tun. Das Internet wird lediglich bis zu deinem Router bereitgestellt. Alles, was danach kommt – wie die Verkabelung im Haus und das WLAN selbst – liegt in deiner Verantwortung.
Natürlich könntest du drohen, kein Geld zu bezahlen, aber das ist rechtlich problematisch. Das wird dir auch die Verbraucherzentrale so erklären. Es ist besser, im Fall einer Störung (und ich meine hier wirklich das Internet und nicht das WLAN) nach einer Kulanz oder Gutschrift zu fragen – das wird dir in der Regel auch gewährt.
Kommen wir zu deinem Anwalt, der hat in dieser Sache wohl nicht viel Ahnung, denn:
1. Wenn es um eine Internetstörung geht, muss Vodafone die Gelegenheit bekommen, das Problem zu beheben. Wenn du offene Rechnungen hast, wird das Ganze natürlich komplizierter, denn die musst du erst begleichen.
2. Der Anbieter kann das WLAN nicht abstellen, das liegt am Router. Wenn dein Vertrag normal läuft, frag einfach bei Vodafone nach, ob sie dir eine WLAN-Beratung anbieten können. Aber denk daran: Kein Anbieter ist für das WLAN verantwortlich.
3. Du solltest zuerst deine offenen Rechnungen begleichen, falls es welche gibt. Sollten trotzdem Probleme auftreten (nochmal zur Erinnerung: WLAN-Störungen sind keine Internetstörungen), dann fordere ruhig einen Techniker an, aber mach das ein paar Mal. Wenn keiner kommt, kannst du auf eine Sonderkündigung pochen und eventuell zur Telekom wechseln.
Hoffe, das hilft dir weiter!
Leuchten den auch alle LEDs am Router. Neben Strom muss auch ein Kabel zur Dose des Kabel- oder DSL-Anschuss. Vielleicht kannst du Fotos machen.
1. Du sprichst vom WLAN, meinst vermutlich aber generell den Internetanschluss?!?!
2. Sofern noch nicht geschehen, danach hört sich das an, sollte man Vodafone schriftlich und nachweisbar über diesen Mangel informieren und unter Fristsetzung (festes Datum, Frist 2 Wochen) zur Mängelbeseitigung auffordern.
3. Tun die das nicht bzw. ist der Mangel dann noch immer da, befinden die sich im Verzug. Und erst dann würde ich persönlich eine fristlose Kündigung aussprechen.
4. Von Vodafone hatte ich schon vor Jahren die Schnauze voll, habe alle Verträge (2xHandy, Internet und kabelanschluss) gekündigt und bereue nichts!
In Verzug gerät eine Firma nur, wenn man zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung mit Datum auffordert!!!
Gibt es kein benanntes Datum, kann rechtlich betrachtet kein Verzug vorliegen.
So meine Meinung, bin Laie, kein Anwalt!
Das Ganze ist jetzt schon Wochen her und es sollte auch jemand kommen, um den Mangel zu beseitigen. Allerdings ist das auch schon wieder Wochen her deswegen befinden Sie sich meiner Meinung nach schon lange im Verzug. Daher auch die Kündigung.
ich werde den WLAN Router auch einfach an Sie zurückschicken. Was wollen die dann machen wir den zurückschicken dann kann ich die Annahme ja immer noch verweigern.