Kann ich die Anzahlung zurückbekommen da es zu kein Mietvertrag kam?


06.08.2024, 23:35

Es wurde kein Mietvertrag unterschrieben.

bikerfan73  06.08.2024, 23:31

Hast Du schon einen Mietvertrag unterschrieben?

Gerta789 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 23:35

Nein

4 Antworten

Das Problem ist, dass Du zugesagt hast, die Wohnung zu mieten und die Kaution mit 50% auch hinterlegt hast. Das nennt man konkludentes Handeln. Auch ohne schriftlichen Mietvertrag hast Du einen mündlichen Mietvertrag geschlossen und der Vermieter kann auf die 3 monatige gesetzliche Kündigungsfrist bestehen. Was hat der Vermieter denn gesagt, nachdem Du deine Mietzusage zurück genommen hast?


Gerta789 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 23:49

Wir haben nie mit eine Ablehnung gerechnet. Er hat gesagt dass er eine Anzeige stellt um einen neuen Mieter zu finden. Aber viel Mühe gibt er auch nicht im Moment. Er will erst nach dem 18.08 eine Anzeige stellen ☹️

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bikerfan73  06.08.2024, 23:59
@Gerta789

Tja. Das Problem ist, dass er das auch nicht muss. Wie gesagt. Du hast bereits einen Mietvertrag und bist im Zweifel auch zur Zahlung von Mietzahlungen verpflichtet. Ich sehe da wenig Chancen, wieder rauszukommen. Ansonsten einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

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Diese Aufforderung die Kaution so zu zahlen ist übrigens nicht erlaubt. Es ist erlaubt die Kaution in drei Monatsmieten abzubezahlen. Das was da gemacht wird, würde ich monieren und die Kaution in drei Raten zahlen (§ 551 Abs 2 BGB). Alles andere ist unwirksam.


Gerta789 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 23:53

Was meinen Sie mit monieren? 😅

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Sie haben keine Kaution bezahlt sondern eine wucherische "Reservierungsgebühr". Die könnte nach Abschluss eines Mietvertrages als Mietsicherheit (Kaution) angerechnet werden. Nun gibt es keinen Mietvertrag, also können Sie diese Gebühr zurückfordern. Vesuchen Sie es zunächst ohne Rechtsanwalt.

Es gibt in der Tat auch keinen mündlichen Mietvertrag, weil beide Parteien beabsichtigten den Mietvertrag schriftlich auszufertigen.

Eine derartige Vereinbarung ist nach geltendem Mietrecht nicht erlaubt. Fordere den Betrag umgehend schriftlich mit Fristsetzung zurück

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig