Kann ich dennoch fasten?
Guten Tag, allerseits,
da heute ein "besonderer" Tag im Ramadan ist, wollte ich auch heute unbedingt fasten. Jedoch bin ich leider nicht zum Sahur aufgewacht und bin eingeschlafen. Ich hatte noch ein Kaugummi im Mund als ich einchlief und als ich heute morgen aufwachte fiel mir auf, dass ich das Kaugummi immernoch im Mund hatte. Nachdem ich realisiert habe, was heute für ein Tag war, habe ich es direkt ausgespuckt und habe Gott quasi mein Versprechen gegeben, zu fasten. Ich weiss nicht genau, wie ich das auf deutsch sagen soll, aber ich denke die Moslems haben es verstanden. Nun möchte ich fragen, ob ich trotz des Kaugummis immernoch fasten kann.
Vielen Dank im Vorraus.
6 Antworten
das macht nichts. du hast es ya nicht extra gemacht xd kann passieren, sowie wenn man ausversehen wasser trinkt. meine mutter hat mir mal gesagt, dass bei solchen fällen, wie wenn man ausversehen was isst oder trinkt, dass es ein geschenk von Allah ist ..^^
Würdest du mir sagen, welcher besondere Tag heute ist? :-)
hellouu.. ich würd dir ja gerne die frage beantworten aber des ist iwie voll kompliziert zu erklären xd
Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube du kannst immer noch fasten. Weil der Kaugummi war nur in deinem Mund und der Geschmack war ja schon weg und wenn man jetzt versucht sich von demselben kaugummi ein Monat lang zu ernähren sieht es wohl schlecht aus. Auch wenn man nicht zu suhur aufwacht kann man dennoch fasten. An deiner stelle würde ich es machen und einfach Allah um vergebung bitten und bitten dass er dein fasten annimmt. Er weiss ja dass du es so gerne wolltest und es nicht extra war. Möge allah dein fasten erleichtern und annehmen
Vielen vielen Dank, das erleichtert mich sehr.^^ Möge Allah ebenfalls dein Fasten annehmen und erleichtern:)
Das Fasten ist an dem Tag nicht gültig. Du musst nämlich täglich die Absicht erneuern zum Fasten. Vor dem Fajr-Gebet. Wenn du das alles verschläfst, dann kannst du später nach dem Aufwachen die Absicht nicht mehr fassen. Der Tag muss nachgeholt werden. Dabei ist es unerheblich, ob du etwas im Mund hattest oder nicht.
selbst wenn dein Fasten durch das Kaugummi ungültig geworden sein sollte, bist du trotzdem noch verpflichtet bis zum Iftar zu fasten, aber müsstest den Tagen (kann auch im Winter sein) nachholen. Das gilt auch wenn du vergessen hast Niyah (Absicht) zum Fasten zu machen bevor Mittag (Hanafiten) oder vor Fajr (Schafiiten). Falls du die Niya gemacht hast, den ganzen Ramadan zu fasten am Abend vor Ramadan, dann ist dein Fasten wenigstens bei den Malikiten gültig, aber bei den anderen musst du jeden Abend neu die Niyah machen.
Also Kaugummi alleine macht das Fasten nicht ungültig, aber wenn man den Geschmack schluckt dann schon. Frag zur Sicherheit mal madrasah.de.
Welcher besondere Tag ist denn heute?
Kaugummi ist kein Essen, lieber SCharzschwertmann!
Natürlich kannst Du fasten!
Du kannst es natürlich auch lassen!
Weißt Du, was der Unterschied sein wird???
Ich will es Dir nicht verraten - Du wirst es wissen;)
Vielen Dank! Ja, davon hatte ich ebenfalls schonmal etwas gehört:)