Kann ich das dem Psychotherapeuten ohne Nachfolgen erzählen?
Ich habe bald wieder einen Termin beim Therapeuten und würde diesmal gerne erzählen, was bei mir zu Hause abgeht, damit man mich besser verstehen kann.
Jetzt frage ich mich, ob er es dem Jugendamt meldet, wenn ich erzählen würde, dass mein Vater Alkoholiker ist, zu Handgreiflichkeiten neigt und ich Angst vor ihm habe?
Bin W/17
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
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Hi, warum möchtest Du den Zustand weiter ertragen? Du kannst doch Hilfe bekommen und da raus kommen.
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Du gehst leider nicht auf meine frage ein, und ich habe nicht erwähnt in meiner frage ob ich raus will oder nicht also steht das wohl offen.
9 Antworten
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nein. Es besteht Schweigepflicht. Und die Gefahr scheint nicht so akut zu sein, dass der Therapeut die Schweigepflicht brechen darf. Aber er wird sicher mit dir reden und dich motivieren, selbst zum JA zu gehen. Durch ein oder mehrere Gespräche wird er natürlich eruieren, ob der §8 a besteht. Dann muss er es melden, aber er wird es nicht ohne dein Wissen tun,
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Wenn der Psychotherapeut von einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfährt, muss er drei Schritte durchgehen, die klar vorgegeben sind:
- Erörterung (ausführliches Gespräch) mit der betroffenen Person.
- Anonymisierte Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes.
- Übermittlung personenbezogener Daten an das Jugendamt, wenn Stufe 1 und 2 nicht den Schutz der betroffenen Person wiederherstellen kann.
Er muss also handeln, sofern er dich nicht durch ein Gespräch schützen könnte.
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Es eine Gefährdung für dich darstellt.
Aber das ist doch nicht schlimm, falls man es meldet. Man wird versuchen dir bestmöglich zu helfen.
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Therapeuten unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit. Weder Behörden noch anderen Personen darf über den Sachverhalt Auskunft gegeben werden. Kein Wort!
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Nein, dürfen sie nicht. Nicht mal bei Kapitalverbrechen. Es wäre schlicht standeswidrig.
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Ja, wenn Leben bedroht ist, dürfen sie Schweigepflicht brechen.
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Nein, dürfen sie nicht. Maximal können sie die Polizei informieren das Lebensgefahr besteht ohne Details zu erzählen. Es geht dann nur um den Schutz von jemandem der gefährdet ist. Was ist denn das Problem. Du hast große Angst davor das etwas vom Therapeuten/der Therapeutin erzählt wird, kann das sein?
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Nein. Ich hab keine Angst. Kenn nur aus 40 Jahren Arztpraxistätigkeit die Schweigepflicht.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Gothgirl16/1637791729289_nmmslarge__321_269_1368_1368_8aeb6fe50cf0168a8f96051fe38097a2.jpg?v=1637791729000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lino06/1648822466739_nmmslarge__0_820_1232_1232_fbff81793e58a588fc8e8d60b76aeadb.jpg?v=1648822467000)
Gefahr für das Kind besteht
Unter bestimmten umständen dürfen sie ihr schweigen brechen.