Kann ich arbeiten gehen?

3 Antworten

Was bedeutet in dem Fall "arbeiten gehen"? Minijob? Schule bereits fertig und nun in Berufsausbildung?

Ein Schülerjob wird in der Regel als überobligatorisch angesehen, da du ihn ja nicht machen musst. Eine Anrechnung findet in der Regel nicht statt.

Allerdings solltet ihr das dann auch mit dem Kindsvater besprechen! Vielleicht verzichtet er von sich aus auf Anrechnung oder möchte nur teilweise anrechnen.

Dabei wird bei teilweiser Anrechnung das Einkommen erstmal um 50 Euro gekürzt. Ab Oktober bedeutet dies bei einem Minijob also 520 Euro (bei max. Verdienst) minus 50 = 470 Euro. Davon könnte die Hälfte angerechnet werden. Also 235 Euro.

Zahlt der Vater aber gar nicht den Mindestunterhalt, dann bleibt das Einkommen anrechnungsfrei.

Beim Kindergeld wird eh nichts abgezogen. Das gibt es bis 18 ohne Wenn und Aber!

Wenn du Unterhaltsanspruch geltend machst, wird dein eigenes Einkommen natürlich berücksichtigt.