KAnn Expartner das zusammenziehen verhindern?
Hallo zusammen, ich bin Oma eines 3 jährigen Kindes. Möchte jetzt mit meiner in Scheidung lebenden Tochter und Enkelin zusammenziehen. Kann der Expartner das verhindern? Würde mich über Antworten freuen. LG Gisela
5 Antworten
Wenn du eine Kindeswohlgefährdung darstellst, dann kann er versuchen das auf dem Klageweg zu verhindern.
Wenn du 500 km weit weg wohnst, dann kann er ebenfalls versuchen es zu verhindern, da dies seinen Umgang erheblich erschweren würde.
Meine Tochter hat eine Wohnung, in die ich mit einziehe, am Weg ändert sich nichts
Bei gemeinsamen Sorgerecht darf auch die Mutter nicht einfach so wegziehen.
Ohne Mitsprache des Vaters darf sie nur innerhalb der näheren Umgebung umziehen.
Ob und mit wem sie zusammenzieht, ist allerdings egal. Solange es das Kindeswohl nicht gefärdet. Davon gehe ich bei der Oma mal stark aus :D
Dann wird das geprüft. Da würde ich mir aber keine Sorgen machen.
er kann garnichts verhindern. da du bereits sagtest, dass deine tochter in eigener wohnung mit dem kind lebt hat er da kein mitspracherecht.
was anderes wäre es wenn er noch in der ehelichen wohnung mitlebt und deine tochter will das kind mitnehmen. das kann er ihr einfach untersagen. dann kann sie hinziehen wo sie will, allerdings ohne kind
Solange das Kindeswohl deiner Enkelin dadurch nicht gefährdet wird, kannst deine Tochter zusammenziehen, mit wem sie will... auch mit dir.
Nur wenn ihr gemeinsam sehr weit weg ziehen wollt, hätte der Kindsvater mitzureden. Im Zweifelsfall würde dann das Familiengericht entscheiden.
Wie kommst du denn überhaupt darauf, dass der Expartner deiner Tochter etwas dagegen haben könnte?
Das ist kein Argument dagegen, dass du mit Tochter und Enkelin zusammen ziehst.
nein, du kannst zusammenziehen mit wem DU willst
warum sollte das nicht möglich sein ? Er hat doch damit nichts zu tun wo und mit wem seine Expartnerin zusammen wohnt
Der Vater hat seine Tochter jedes zweite Wochenende, das soll auch so bleiben
mit der info solltest du mal anfangen. er hat keinerlei mitspracherecht in irgendwas. sein rest an gsr beläuft sich nur noch auf taufe, nicht lebensnotwendige ops, weiterführende schule und eröffnung sparbuch o. bankkono. alles andere bestimmt die km im rahmen der alleinigen alltagssorge. wer also in ihrer wohnung einzieht geht kv nix an und da hat er auch kein mitspracherecht.
Was ist aber, wenn der Ex so einen Film schiebt und irgendwas erfindet