Kann Ebay Käufer mich anzeigen??
Hallo zusammen,
ich ein Problem.
Ich habe Am Wochenende was bei Ebay Kleinanzeige verkauft. Bin seit Dezember 2018 mit meinem Account dort angemeldet und habe seitdem jedoch nichts verkauft nur gekauft.
Aufjedenfall habe ich einen Artikel für 27,00 EUR verkauft. Der Verkäufer wollte per Überweisung zahlen, was kein Problem war. Ich wollte den Artikel heute rausschicken.
Samstag wurde warum auch immer mein
Konto bei Ebay Kleinanzeigen gesperrt. Ich konnte die Nachrichten über meine E-Mail-Adresse sehen, aber antworten konnte ich nicht und auch nicht in die App rein. Im gleichen Zuge, hat der Verkäufer wohl eine Mitteilung bekommen, dass mein Account gesperrt wurde und man aufpassen solle wegen Betrug. Er hatte zu diesem Zeitpunkt bereits überwiesen. Der Käufer schrieb mich an und fragte was los sei. Ich habe per E-Mail geantwortet, kam allerdings nicht an. In Folge dessen, hat er mir eine Frist zur Auslieferung der Ware bis zum 20.09.19 oder Rücküberweisung gesetzt. Ich habe das Geld heute Morgen nach Geldeingang vom Käufer umgehend zurücküberwiesen( per Eil Überweisung).
Gerade schrieb er mir, dass er die Frist verkürzt, da ich nicht antworte und heute eine Strafanzeige stellen wolle. Ich habe die Telefonnummer des Käufers im Internet ausfindig gemacht und mehrfach versucht diesen zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. Auch bei Facebook konnte ich den Käufer nicht finden.So dass ich den Käufer eine SMS an die Telefonnummer gesendet habe. Daher meine Frage, kann der Käufer eine Strafanzeige stellen, obwohl das Geld bereits zurücküberwiesen wurde und nie ein Betrug vorlag. Nur weil Ebay Kleinanzeigen willkürlich Konten sperrt ?
6 Antworten
... hat er mir eine Frist zur Auslieferung der Ware bis zum 20.09.19 oder Rücküberweisung gesetzt.
Er hat also eine Rueckabwicklung des Kaufvertrages angeboten.
Ich habe das Geld heute Morgen nach Geldeingang vom Käufer umgehend zurücküberwiesen( per Eil Überweisung).
Du hast das Angebot angenommen und den Kaufpreis erstattet. Zivilrechtlich ist somit alles erledigt.
Strafrechtlich steht aber immer noch der Betrugsverdacht im Raum. Es koennte ja immerhin sein, dass du ihn urspruenglich tatsaechlich betruegen wolltest (du hast die Ware ja auch auch nie verschickt). Da du aber sofort auf sein Angebot der Rueckabwicklung eingegangen bist und das Geld auch gleich wieder zurueck ueberwiesen hast, duerfte eine Betrugsanzeige keinen Erfolg haben. Da wird der Staatsanwalt entweder erst gar kein Verfahren eroeffnen oder es gleich wieder einstellen.
Mache dir keine Sorgen. Seine Anzeige ist spätestens dann hinfällig, wenn dein Geld bei dem Käufer eingeht. Dann muß er die Anzeige zurückziehen. Alternativ kannst du anhand deines Kontoauszuges beweisen, dass du ihm das Geld zurücküberwiesen hast.
Seine Anzeige ist spätestens dann hinfällig, wenn dein Geld bei dem Käufer eingeht
Das entscheidet aber immer noch der Staatsanwalt. Wenn der ausreichende Anzeichen dafuer sieht, dass urspruenglich betrogen werden sollte, kann er das Strafverfahren durchaus weiter verfolgen. Da ist es egal, wie derjenige das sieht, der die Anzeige erstattet hat.
Warum hast du nicht die Ware versendet? Er hat doch schon überwiesen oder hast du keine Kontaktdaten mehr? Ansonsten hat er ja sein Geld zurückbekommen von daher würde ich mir keinen Kopf machen und Frage ist auch, ob was wegen 27 Euro unternommen werden würde!?
Anzeigen kann er doch. Aber was sollte ihm das bringen?
Du hast das Geld doch umgehend zurücküberwiesen. Welcher Straftatbestand sollte vorliegen?
Entspann dich, was soll er denn anzeigen?