Kann Dosenpfand ablaufen?

2 Antworten

Jw, auch hier gilt die regelmäßige Verjährungfrist von drei Jahren (mit Ablauf des laufenden Jahres).

Das bedeutet, dass du auch hier drei Jahre Zeit hast deinen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen.

Wenn es sich um Produkte handelt, die heute noch produziert werden und denselben Strichcode wie damals haben, sollte es dennoch kein Problem sein, da die Automaten das Alter hier nicht unterscheiden können. Und auch bei einer händischen Rücknahme wird da niemand drauf achten.

Ist es jedoch, wie gesagt, ein Produkt, welches schon seit mehreren Jahren nicht mehr produziert wird und es somit auch auch nicht mehr in den Datenbanken vorhanden ist, hast du zumindest keinen Rechtsanspruch mehr auf Rückerstattung.

Wenn sie das Pfandsiegel haben sind sie noch gültig. Die Anfangslösung mit Münzen oder Bon sind nicht mehr gültig