Kann die Verkäuferin meinen Hund „zurückverlangen“?
Hallo miteinander,
ich habe da mal eine Frage,vielleicht kann mir ja irgendwer weiterhelfen….
Ich habe meinen Hund letztes Jahr gekauft und einen Vertrag unterschrieben,soweit so gut,hatte dabei einen Zusatz unterschrieben,dass er wieder zur Züchterin gegeben wird,falls es zu dem Fall kommen sollte,ihn abzugeben,also darf laut „Vertrag“ nicht weiterverkauft werden und darf als Deckrüde nicht „benutzt“ werden.
Ist dies rechtens?
Vielleicht kann mir ja wer helfen.
Lieben Gruß.
9 Antworten
Du hast per Unterschrift in diesen Vertrag eingewilligt. Da diese Klausel sehr üblich ist (und nicht sittenwidrig), ist sie rechtskräftig und bindend. Sonst bräuchte es ja keine Verträge. 😉
Leider schreibst du nicht dazu, warum dich das jetzt nach 1 Jahr umtreibt. Ich nehme daher mal an, dass du ihn abgeben möchtest. Wäre es dir da nicht rein ethisch gesehen lieber, dass er zu bereits bekannten Gesichtern kommt? Und falls diese Frau wirklich Züchterin ist, dann wird er es dort wohl sehr gut haben oder sie wird beim nächsten Vermitteln noch besser hinschauen. Es kann übrigens immer mal passieren, dass man ein Tier abgeben muss. Dafür wurd auch die Züchterin Verständnis haben und dir nicht den Kopf abreißen (falls das deine Angst ist). Und es wird ihr lieber sein, dass ihre Welpen wieder zu ihr kommen, statt zum Wanderpokal im Internet zu werden.
Wäre es dir nicht lieber, dass dein Hund zum Züchter zurückkommt den du ja kennst als zu irgendjemand dem du nur "vor den Kopf gucken kannst" falls der Fall eintritt, dass du den Hund abgeben musst?
Und mit dem Verbot, dass der Hund als Deckrüde genutzt wird soll die Vermehrerei verhindert werden. Was ich absolut sinnvoll finde.
ihn abzugeben,also darf laut „Vertrag“ nicht weiterverkauft werden
wenn nur an den "Züchter".
und darf als Deckrüde nicht „benutzt“ werden.
richtig, da der Hund nicht die Voraussetzungen erfüllt. trotz "Papiere" über den Verband
das hast du doch so unterschrieben
Das steht bei Welpen aus seriösen RZV nicht dabei. Die haben ja ein Interesse daran, dass möglichst viele Hunde angekört werden. (Außer natürlich bei zuchtausschließenden Mängeln.) Der Welpe hat garantiert keine Papiere vom Verband.
Die Klausel ist üblich.
Aber die Züchterin darf den Hund nur aufgrund dieser Klausel nicht einfach nach Lust und Laune gegen deinen Willen wieder von dir einkassieren, falls dieses Szenario bei dir grad gegeben ist.
Ist dies rechtens?
Ja, das ist rechtens. Und Du hast es mit Deiner Unterschrift ausdrücklich akzeptiert.
Also könnte man rechtlich nichts dagegen machen?
Nein.
Du musst Dich an den Vertrag halten, den Du eingegangen bist. Sonst kannst Du vom Vertragspartner (in dem Fall der Züchterin) verklagt werden.
Diese (vollkommen üblichen) Klauseln haben übrigens gute Gründe, zum Wohle des Tieres.
Warum sollte man dann Verträge schließen? Die Klausel ist nicht sittenwidrig - im Gegenteil, sie ist zum Wohl des Tieres. Sie spricht dafür, dass es sich um eine verantwortungsbewusste Züchterin handelt.
Was sollte denn dagegen sprechen den Hund zu Züchterin zurückzugeben, wenn man ihn eh wieder abgeben möchte?
Was sollte denn dagegen sprechen den Hund zu Züchterin zurückzugeben, wenn man ihn eh wieder abgeben möchte?
Genau.
Wenn man einen geeigneten neuen Besitzer an der Hand hat, dann kann man das ja mit der Züchterin besprechen. Die schaut sich dann die neuen Leute an und wenn die geeignet sind (weil sie die entsprechenden Haltungsbedingungen erfüllen können und wissen wie sie mit dem Hund umzugehen haben), dann wird sie dem wahrscheinlich auch zustimmen.
Also könnte man rechtlich nichts dagegen machen?