Kann der Verkäufer das Geld trotzdem fordern?

3 Antworten

Was für einen "Kurs" hast Du gekauft?

Wenn jemand Kurse gibt, dann ist er kein privater Verkäufer?

Ansonsten: Du bist mit 14 nicht voll geschäftsfähig. Das heißt, der Vertrag ist entweder schwebend unwirksam oder nichtig. Deine Mutter soll dem Verkäufer mitteilen, dass Du noch nicht volljährig bist, dann ist die Sache erledigt.

Meinst du die Mahngebühr? Die hast du nicht zu begleichen, wenn du nichts gekauft hast ohne rechtzeitig eine Bezahlung durchgeführt zu haben.

Nächstes mal aber lieber die Mama fragen, ob sie es für dich kaufen kann.


Hydropil647 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 02:21

Ich habe 2€ angezahlt die mir dann rückerstattet wurden

0
Informatiklost  03.08.2024, 02:22
@Hydropil647

Aber gekauft hast du ja nichts? Dann hat es dich nicht zu interessieren, die Mahngebühr.

0
Hydropil647 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 02:24
@Informatiklost

Doch er wurde gekauft ich habe mich bei der Nachricht falsch ausgedrückt der Kurs wurde gekauft und nach 2 Monaten erst storniert

0
Informatiklost  03.08.2024, 02:27
@Hydropil647

In deinem Fall:

  • Wenn der Anbieter den Vertrag wegen deiner Minderjährigkeit storniert hat, solltest du grundsätzlich nicht verpflichtet sein, weiterhin für den Kurs zu zahlen. Stattdessen sollte der gezahlte Betrag erstattet werden.
  • Es könnte sein, dass du den Kurs oder einen Teil davon zurückgeben musst oder dass eine Nutzungsentschädigung für die zwei Monate, in denen du den Kurs genutzt hast, anfällt, je nach den genauen Umständen und Vertragsbedingungen.
0
Kann der Verkäufer das Geld trotzdem fordern?

Natürlich kann er das.

Die Mahnung kannst Du jedoch zunächst ignorieren. Melde sie dem Plazzformbetreiber.

Wenn die Mutter nicht weiß, wie sie damit umgehen soll, kann sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.