Kann der Vater auch später Elternzeit beantragen?
Hallo zusammen,
so wie ich das verstanden habe, sollte man von den 36 möglichen Monaten die ersten 12 Monate bis zum dritten Geburtstag des Kindes nehmen. Die anderen 24 bis zum 8'ten Geburtstag.
Meine Frage:
- Kann von den restlichen 24 Monaten auch der Vater Elternzeit nehmen bis zum 8'ten Geburstag oder nur die Mutter?
- Bei uns gab es damals bei den ersten 12 Monaten ein Bonus von 2 Monaten, falls der Vater auch Elternzeit nimmt. Kommt dies zu den 36 Monaten hinzu?
2 Antworten
Es gibt einen Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit:
Elternzeit: wird beim Arbeitgeber beantragt und man hat Anspruch auf drei Jahre.
Elterngeld: wird bei der in deinem Bundesland zuständigen Behörde beantragt und man hat Anspruch auf maximal 14 Monate ElterngeldBasis als Paar, wenn das Elterngeld mindestens im Verhältnis 12:2 beantragt wird. Man könnte auch ElterngeldPlus beantragen - das beträgt nur die Hälfte, aber man bekommt es doppelt so lange. Es sind beliebige Kombinationen aus EGBasis und EGPlus möglich, aber immer gilt, dass die Monate mindestens im Verhältnis 12:2 aufgeteilt werden müssen, um Anspruch auf die maximalen Monate zu haben.
Zu deinen Fragen:
Der Anspruch auf Elternzeit gilt für beide Elternteile, unabhängig vom Geschlecht, wenn sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen (also das Sorgerecht für das Kind haben).
sollte man von den 36 möglichen Monaten die ersten 12 Monate bis zum dritten Geburtstag des Kindes nehmen.
Das Problem ist, dass man nach dem 3. Geburtstag eben nur noch Anspruch auf 24 Monate Elternzeit hat, selbst wenn man davor noch keine Elternzeit genommen hat. Man verschenkt also 12 Monate, wenn man bis zum dritten Geburtstag keine Elternzeit nimmt.
Es ist aber möglich, zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag noch 24 Monate Elternzeit zu nehmen; für beide Elternteile. Beachten musst du nur, dass die Frist länger wird, nämlich nach dem 3. Geburtstag die Elternzeit mindestens 13 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber verlangt werden muss.
Bei deiner zweiten Frage hast du Elterngeld und Elternzeit durcheinander gebracht. Elterngeld wird nach dem 3. Geburtstag nicht mehr gezahlt, weil da der Anspruch längst aufgebraucht ist.
Beide Elternteile haben das Recht auf Elternzeit und beide Elternteile können, wenn sie ihre Elternzeit nach dem 3. Geburtstag noch nicht aufgebraucht haben, noch bis zu 24 Monate nehmen - je nachdem, wie viele Monate noch übrig sind.
Bsp: Die Mutter nimmt drei Jahre Elternzeit ab Geburt. Ihr Anspruch ist damit verbraucht. Der Vater kann 12 Monate Elternzeit ab Geburt nehmen und die restlichen 24 Monate nach dem 3. Geburtstag des Kindes.
Oder eine andere Kombi. Wie gesagt: der Anspruch auf JE drei Jahre Elternzeit besteht für beide Elternteile. Nur gibt es halt kein Geld mehr, wenn das Elterngeld aufgebraucht ist.
Du musst Elternzeit und Elterngeld unterscheiden.
Elternzeit beschreibt, dass sich Eltern für insgesamt 36 Monate von der Arbeit freistellen lassen können, ohne dass das Arbeitsverhältnis endet. Für die Elternzeit gibt es kein Geld.
Elterngeld hingegen ist eine finanzelle Vergütung, die man beim Staat beantragen kann, wenn man nicht oder nur geringfügig aufgrund Kindererziehung arbeitet. Das Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden. Die vollen 14 Monate können nur bezogen werden, wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.
achso, oki. Elternzeit sind die 36 monate und elterngeld wäre statt 12, dass man hier 14 Monate Elterngeld erhält.
Hallo,
mal ne blöde Frage. Wie ist das, wenn man 36 monate Elternzeit nehmen darf, bzw. nach dem 3 Jahr nur noch maximal 24 Monate für beide Elternteile. Meint man damit, das beide Elternteile das Recht haben Elternzeit zu nehmen oder können beide gleich viel, also 24 Moante nehmen?