Kann der Bundespräsident den Bundeskanzler entlassen?
In der Weimarer Republik durfte der Reichspräsident den Reichskanzler entlassen. Trifft das auf die heutige Bundesrepublik auch zu?
Erlassen? Nein. Nur Gesetze kann man erlassen.
Ups, ich meinte entlassen. Danke fürs Berichtigen.
1 Antwort
Schau hier:
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt, anschließend vom Bundespräsidenten ernannt und durch den Bundestagspräsidenten vereidigt.
Nachtrag wegen Ups, ich meinte entlassen. Danke fürs Berichtigen.:
Vor Ablauf der Legislaturperiode kann ein Bundeskanzler nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden: Dazu muss der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger wählen. Für den Fall, dass ein Bundeskanzler stirbt oder zurücktritt, gibt es keine Regelung; mit dem Ende der Kanzlerschaft endet auch die Bundesregierung. Die Verfassung kennt aber die Regelung, dass der Bundespräsident einen Bundesminister bittet, bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterhin die Geschäfte zu führen. In der Vergangenheit hat man diese Regelung als Vorbild dafür genommen, dass ein Bundesminister geschäftsführend als Bundeskanzler amtierte.
Also nein, der Präsident kann dies nicht.
Velbert2
13.09.2022, 20:36
@tarvitsenapua
Im Prinzip ist es ganz einfach. Wer ihn gewählt hat kann ihn auch wieder "entlassen".
BelfastChild
13.09.2022, 20:36
@tarvitsenapua
Ich habe die Frage bearbeitet, schau sie dir nochmals an.
@BelfastChild
Ja, jetzt stimmts. Ein Dankeschön auch an dich.
Das geht nicht auf meine Frage ein. Kann er ihn nun entlassen oder nicht?