Kann das Verwaltungsgerichthelfen.?
Hallo unsere kinder sind in Obhut wegen ein Gutachten, welches falsch behauptet wird unsere Beweise wurden ignoriert.,die Aussagen der kinder auch.wir waren beim Beschwerde gericht die wollten den beschluss vom Amtsgericht nicht ab ändern da wir unsere Fehler angeblich nicht zugeben.das Amtsgericht sagte wir könnten jederzeit neuen antrag stellen auf Neueröffnung. Mehr durften die nicht sagen.der beschlus vom beschwerdegericht war unanfechtbar. Könnten wir uns mit noch mehr Beweise und Details an das Verwaltungsgericht uns wenden? ,selbst wenn der beschluss vom olg unanfechtbar ist.??
4 Antworten
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Es gibt die Möglichkeiten im Rahmen der sofortigen Beschwerde als nächste Instanz
Amtsgericht - Familiengericht
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof
Ein Verwaltungsgericht kann die Entscheidung bzw einen Beschluss nicht abändern, das kann nur die Instanzen die dem Familiengericht übergeordnet sind oder das Familiengericht selbst.
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Nein.
Das Verwaltungsgericht kann keine Beschlüsse zur elterlichen Sorge abändern. Das kann nur das Familiengericht bzw in nächster Instanz das Oberlandesgericht.
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Euch wurde das Sorgerecht fuer 4 Kinder entzogen und sie wurden in Obhut genommen. Das passiert nicht mal so einfach, sondern da muss schon eine Kindeswohlgefaehrdung vorliegen, dass noch nicht einmal eine Familienhilfe zum Einsatz kommt.
Falls ihr ein Umgangsrecht mit euren Kindern anstrebt, solltetihr eure haeussliche Situation von grund auf aendern,und vorallem euch vom Freund Alkohol verabschieden.
Und - bitte versuche nicht krampfhaft wieder schwanger zu werden. Denn auch jedes weitere Kind wird dir abgenommen.
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Hallo,
Ihr habt genug Schulden angehäuft, bekommt erstmal die wie auch euer weiteres Leben im Griff und dann kann man irgendwann in der Zukunft eventuell nochmal drüber reden, so wie ihr euch aber verhaltet seh ich absolut schwarz für euch, da könnt ihr die Gerichte belästigen wie ihr Lustig seid.