Kann das JobCenter sich in mein Bankschliessfach einmischen?

6 Antworten

Das Gesetz sagt:

(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. [...] (4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.[...]

Wenn in deinem Bankschließfach also die Taschenuhr deines Großonkels und fünf Aktien von Daimler-Benz liegen, wird der Verkehrswert (also der Bar-Wert) dieser Sach-Vermögen ermittelt, und zwar beim "Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (ebenda).

Ob das Vermögen dann Einfluss auf die Höhe deiner Leistungen hat, hängt ab von

  1. deinem sonstigen Vermögen,
  2. Absatz 2 ebenda: "(2) Vom Vermögen sind abzusetzen [...]"
  3. und Absatz 3 ebenda: "(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen [...]"

Falls du dein Vermögen in deinem Bankschließfach (oder in deinem Sparstrumpf) verschweigst, greift StGB § 263 Betrug:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Und im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen Betrugs wird die Polizei sicher Zugriff auf das Schließfach erhalten.

Gruß aus Berlin, Gerd


tatlises40 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 14:48

Das Jobcenter wird doch mir einen Termin geben wann ich das Schließfach öffnen soll und zeigen soll oder?Und wenn die es öffnen wollen kann ich ja meine alten Schulzeugnisse reintuen und well die weg sind kann ich ja wieder mein Vermögen reintuen würde dass dan funktionieren?Und die würden ja bestimmt nicht jede Woche kommen und mein Schließfach besuchen.

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GerdausBerlin  22.08.2020, 00:28
@tatlises40

Das Jobcenter macht angekündigte und unangekündigte Hausbesuche. Reinlassen muss man beide nicht. Aber es gibt kein ALG II mehr, wenn wesentliche Informationen über den Bedarf an ALG II fehlen. Siehe dazu SGB I Mitwirkung des Leistungsberechtigten, vor allem § 60 Angabe von Tatsachen, darin vor allem Absatz 1, Satz 1 Nr. 3: Der Antragsteller hat "Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."

Ähnlich wird es gehen, wenn das Amt von einem Bankschließfach erfährt, das Vermögen beinhalten soll.

Soweit zum Alltag. Wenn es aber zu einem Ermittlungsverfahren kommt, wird die Staatsanwaltschaft oder die Polizei (und nicht das Jobcenter) wohl einen Dursuchungsbeschluss für die Wohnung und/oder das Bankschließfach beim zuständigen Gericht beantragen und im Erfolgsfalle durchsuchen, möglichst bevor der Inhaber etwas an den Beweismitteln verändern kann.

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Bestimmt, wenn sie es denn wollen. Warum sollten sie nicht mischen sollen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Abend,

hast Du Ihnen den Schlüssel dafür ausgehändigt? Falls nicht, dann nicht.

Theoretisch und ggf. auch praktisch Ja.

Natürlich. Du musst ja angeben, was du hast. Dazu gehört selbstverständlich auch der Inhalt eines Schließfachs bei der Bank.