"Jus primae noctis" - was weiß man darüber?


16.10.2024, 19:49

Und ist das eher eine "Story" oder war sowas wirklich üblich?

3 Antworten

Ich weiß gar nichts darüber aber Wikipedia weiß etwas:
Jus primae noctis bezeichnet das angebliche Recht eines Gerichtsherrn, bei der Heirat von zwei seiner Herrschaft unterstehenden Personen die erste Nacht mit der Braut zu verbringen oder einen Geldersatz (Stechgroschen) zu verlangen. Die Rechtsgepflogenheit beziehungsweise die zugehörige erotische Machtfantasie ist in der Frühen Neuzeit und Aufklärung in literarisch-politischen Publikationen publikumswirksam und verkaufsfördernd dargestellt worden.


Willy1729  16.10.2024, 20:08

In Mozarts Oper 'Die Hochzeit des Figaro' geht es um dieses Thema.

was weiß man darüber?

Dass es ziemlich sicher nur ein Schauermärchen ist.

Daher kann man davon ausgehen, dass das Herrenrecht ein Mythos war. Spätestens seit dem 13. Jahrhundert diente die Geschichte in Westeuropa als politische Waffe gegen die Feudalherren. Im 16. und 17. Jahrhundert wurde sie von Juristen gezielt genutzt, um das Ansehen der niederen Grundherren vor Ort herabzusetzen – oft zugunsten der Krone und des Hochadels, die mit dieser Schicht im Konflikt waren.

https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2022/04/ritual-oder-mythos-das-recht-der-ersten-nacht

Woher ich das weiß:Hobby – Geschichte, langjähriges Interesse incl. Fachliteratur