Jobcenter Vermittlungsvorschlag, Antwortbogen ohne Rechtsfolgenbelehrung?
Eine sehr spezifische Frage, vielleicht kennt sich jemand gut aus.
Vermittlungsvorschläge können vom Jobcenter ja mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung verschickt werden .
Wenn sie mit der Belehrung verschickt werden, bekommen die Arbeitgeber eine Info und sollen dann Rückmeldung geben z.B ob sich die Person beworben hat und ob sie auch zum Vorstellungsgespräch erschienen ist etc.
Weiß jemand ob die Arbeitgeber diesen Antwortbogen, also die Aufforderung Zurückmeldung auch bei vermittlungsvorschlägen OHNE Rechtsfolgenbelehrung bekommen?
Es geht um einen einzigen von fünf Vorschlägen (alle ohne Belehrung) bei dem ich mich eigentlich nicht bewerben will, ich möchte beim Amt aber keinen schlechten Eindruck hinterlassen wenn der Arbeitgeber denen sagt, dass ich mich nicht beworben habe.
1 Antwort
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn ich es richtig weiß, dann gibt es zwei Varianten, wie der Versand eines Vermitungsvorschlags ausgelöst werden kann.
Variante 1:
Dein "Kundenberater" beim Jobcenter sucht für dich eine Stellenanzeige im System des Arbeitsamtes heraus - dann hängt eine Rechtsfolgebelehrung mit Antwortbogen dran.
Variante 2:
Ein Unternehmer (meistens Leihfirma oder sonst ein schräger Vogel) ist im Jobcenter auf dein Profil aufmerksam geworden und hat dir sein Stellenangebot geschickt - dann fehlt der Antwortbogen.
Mir wurde auf diese Weise mal über das Jobcenter eine Arbeitsstelle als Tester für eine Online-Plattform für Versicherungen angeboten.
Ich sollte mich mit meinem Namen auf diversen Plattformen anmelden und diverse Versicherungen abschließen.
Ich wusste aber sofort das das eine Betrugsmasche war um mich abzuzocken.