Jobcenter sanktionen?

1 Antwort

Wenn du keine Leistung erhälst, kann auch nichts sanktioniert werden.

"Sanktion" = dir wird Leistung (also Jobcenter-Geld) entzogen.

Selbst wenn du Leistungen erhälst - "einfach so" darf nicht sanktioniert werden. Zuerst mal kriegst du einen Brief und darin ist erklärt, dass du zu dem Vorwurf - der ebenfalls dort geschildert wird - Stellung beziehen sollst. Das heißt du sollst die Situation z.B. wieso du trotz Einladung nicht zum Termin gegangen bist, aus deiner Sicht schildern, dann werden die schauen, ob du sanktioniert werden kannst oder nicht.

Ein Probearbeitstag ist ein guter Grund, aus dem man einen Termin "sausen lassen" kann. Allerdings sollte man dennoch Bescheid geben und besagten Termin absagen, sowie natürlich nachweisen, DASS man an dem Tag zu der Zeit des Termins auf Probe gearbeitet hat.