Jobcenter nebenkostenrückzahlung?

3 Antworten

Ob Du nun 1 oder mehr Monate im Leistungsbezug beim Jobcenter bist spielt da keine Rolle.

Im Gegenzug hätte das Jobcenter auch eine BK - Nachzahlung auf formlosen schriftlichen Antrag übernommen, auch wenn Du im Abrechnungszeitraum nicht im Leistungsbezug warst.

Es kommt das Zuflussprinzip zur Anwendung, ein Guthaben aus einer BK - Abrechnung darf erst nach dem Monat des Zuflusses mindernd auf den Bedarf der KDU - Kosten der Unterkunft angerechnet werden.

Musst Du entsprechend einreichen und in Kopie nachweisen, also die BK - Abrechnung und einen Kontoauszug, auf den der Eingang des BK - Guthabens zu sehen ist.

Deshalb kommt es im Regelfall automatisch zu einer Anrechnung in Raten, bis das Guthaben mit euren laufenden Leistungen für die KDU - entsprechend verrechnet wurde.

Die Raten werden im Regelfall vom Mieter der Wohnung berechnet, in deinem Fall also von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt, der beträgt derzeit 563 Euro pro Monat.

Das Jobcenter hat dann mit max. 10 % vom Regelbedarf aufgerechnet, also angenommen max. 56,30 Euro pro Monat, bis das Guthaben verrechnet war.

Nun sind es meiner Kenntnis nach im Regelfall nur noch 5 % vom Regelbedarf.


Mimi123765 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:38

Danke für die sachliche Antwort. Nur von meinem Regelbedarf dann oder auch von dem der Kinder? Ich meine vor Jahren hatte ich es mal das von jedem Mitglied so und so viel % abgezogen wurde, weiß ja nicht ob sich das mittlerweile geändert hat.
Danke aufjedenfall für die Hilfe.

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isomatte  10.07.2024, 17:55
@Mimi123765

Wenn Du für deine Kinder auch Leistungen bekommst, wird auch ihr Regelbedarf berücksichtigt, also dann entsprechend weniger ausgezahlt.

Wie alt sind denn die Kinder, was außer Kindergeld bekommst Du für das jeweilige Kind, also z.B.an Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, was musst Du für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und wie hoch war bzw.ist das BK - Guthaben ?

Es könnte auch sein, dass das Jobcenter das Guthaben in einem Betrag nach dem Monat des Zuflusses anrechnet, wenn das Guthaben geringer als eure Warmmiete ist.

Aber dann bekommst Du ja auch vorher einen entsprechenden Änderungsbescheid und könntest dann einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen und um Ratenzahlung bitten.

Bitteschön

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Könnte man in solchen Fällen die Summe in Raten zurück bezahlen?

Du hast das Geld in einer Summe erhalten, Du kannst es auch in einer Summe zurückzahlen.

Alles andere musst Du mit dem JobCenter klären.

Grundsätzlich steht das Geld dem Jobcenter zu.

Ggf. Ratenzahlung beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.