Jobcenter Erstattungsanspruch?

3 Antworten

Ja, das Jobcenter kann einen Erstattungsanspruch geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dir ist es ein Erstattungsansprüche bei anderweitiger Leistung. Du hast zusätzlich Sozialleistungen erhalten somit kann das Jobcenter Erstattungsansprüche an die Agentur für Arbeit geltend machen.

Es ist wichtig, dass das Jobcenter den Erstattungsanspruch schriftlich begründet und dich über deine Rechte aufklärt, wie z. B. die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich bin damit vollkommen okay, aber frage mich nur ob die das denn dürfen? 

Schlicht und einfach: Ja, das dürfen sie

Wenn es Dir lieber gewesen wäre auf die Bearbeitung von ALG 1 zu warten, hättest Du das nur äußern brauchen. 😎


Khaleesi107 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 22:15

Okay :) Hatte im Netzt nämlich oft gelesen das das eigentlich garnicht geht 😅 Trotzdem Danke!

GutenTag2003  29.09.2024, 22:34
@Khaleesi107
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 34b Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen
(1) Hat ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger in Unkenntnis der Leistung durch Träger nach diesem Buch an eine leistungsberechtigte Person geleistet, ist diese zur Erstattung der Leistung des vorrangigen Trägers an die Träger nach diesem Buch verpflichtet. Der Erstattungsanspruch besteht in der Höhe, in der ein Erstattungsanspruch nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels des Zehnten Buches bestanden hätte. § 34c ist entsprechend anwendbar.

Ja, das ist absolut richtig.