Pilzchips, Pilzbutter, Pilzbrühe, Pilzpaste/Creme, Pilzkonserven, Fermentieren, oder Pilzpulver etc…

...zur Antwort

Ich würde es googeln oder im Jobcenter nachfragen aber für dich:

1. Alleinerziehende Person (Regelbedarfsstufe 1): 502 Euro monatlich.

2. Kinder unter 6 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 318 Euro pro Kind monatlich.

Berechnung für eine Alleinerziehende mit 5 Kindern unter 5 Jahren:

- Regelbedarf der Mutter: 502 Euro.

- Regelbedarf für jedes Kind (5 Kinder x 318 Euro): 5 x 318 = 1.590 Euro.

Gesamtregelbedarf:

- 502 Euro (für die Mutter) + 1.590 Euro (für die Kinder) = 2.092 Euro monatlich.

Zusätzlich könnten noch Mehrbedarfe hinzukommen, wie etwa der Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dieser beträgt in der Regel 12% des Regelbedarfs der Mutter pro Kind. Da die Anzahl der Kinder (5) mehr als ein Kind ist, beträgt der Mehrbedarf maximal 60% des Regelbedarfs der Mutter.

Berechnung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende:

-60% von 502 Euro = 301,20 Euro

Gesamtbedarf (Regelbedarf + Mehrbedarf für Alleinerziehende):

2.092 Euro + 301,20 Euro = 2.393,20 Euro monatlich.

Das ist der Betrag, den eine alleinerziehende Person inklusive der Kinder in Form von Regelbedarf und Mehrbedarf für Alleinerziehende im Monat erhalten könnte. Mögliche Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete) kommen zusätzlich dazu.

...zur Antwort

Ja, das Jobcenter kann einen Erstattungsanspruch geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dir ist es ein Erstattungsansprüche bei anderweitiger Leistung. Du hast zusätzlich Sozialleistungen erhalten somit kann das Jobcenter Erstattungsansprüche an die Agentur für Arbeit geltend machen.

Es ist wichtig, dass das Jobcenter den Erstattungsanspruch schriftlich begründet und dich über deine Rechte aufklärt, wie z. B. die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

...zur Antwort