Jobcenter?

4 Antworten

Mache es doch einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn Du nicht sanktioniert werden willst legst Du alles vor was verlangt wird

Voraussetzungen für Bürgergeld

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

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Für dich wird aber nicht das Jobcenter zuständig sein. Du wirst Grundsicherung bei Erwerbsminderung bekommen.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt durch den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung. Auf den Bezug einer Rente kommt es hierbei nicht an. Die für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständige Behörde kann ein Ersuchen an den Träger der Rentenversicherung stellen und dieser führt daraufhin die Feststellung durch. Ein Ersuchen ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Bedürftigkeitsprüfung ergeben hat, dass auch ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen tatsächlichen gegeben ist.

Du musst Auskunft erteilen.

Reiche den Bescheid von der Rentenversicherung in Kopie ein, dann wird sich zeigen ob weiterhin Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter, oder dann doch durch neue Antragstellung beim Sozialamt bestehen könnte.

Denn wenn Du über einen längeren im Regelfall mehr als 6 Monate voll erwerbsgemindert bist, oder dauerhaft voll erwerbsgemindert wärst, also nicht min. 3 Stunden am Tag arbeiten könntest, wäre dann im Regelfall das Sozialamt für dich zuständig.